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Berliner verwechselt L 770 mit der Autobahn

Minden/Berlin -

Eine auch nicht für ihn alltägliche Situation erlebt vergangenen Sonntag ein Polizist des Mindener Verkehrsdienstes.

Der Beamte war gegen 14 Uhr mit dem zivilen ProVida - Krad auf der L 770 im Bereich Petershagen in Richtung Wiedensahl unterwegs. Im Rückspiegel erkannte er, wie ein VW - Geländewagen aus Richtung Lahde kommend zunächst augenscheinlich ohne ausreichenden Sicherheitsabstand hinter einem anderen Pkw fuhr und an diesem in Höhe der Abfahrt zur L 772 vorbeizog.

Eine auch nicht für ihn alltägliche Situation erlebt vergangenen Sonntag ein Polizist des Mindener Verkehrsdienstes.

Nun beschleunigte der 48-jährige VW-Fahrer sein Gefährt immer mehr und näherte sich zügig dem Zweirad. Der Motorradpolizist befuhr zu dem Zeitpunkt einen mit 50 km/h beschilderten Streckenabschnitt. Diese Geschwindigkeit schien dem Raser nicht ausreichend zu sein, so dass der Autofahrer mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit den Linksabbiegerfahrstreifen nutzte, um zügig an dem Motorrad vorbei zu kommen.

Im Bereich "Ilsebäumen" wurde der VW auf circa 150 km/h beschleunigt. 100 km/h sind dort zulässig. In der anschließenden mit Verkehrszeichen beschilderten 70 km/h - Zone beschleunigte der Mann den Pkw weiter auf einen Wert von 190 km/h. Dies geschah trotz wiederholter Aufstellung des Verkehrszeichens mit 70 km/h-Beschränkung. Die gefahrene Strecke weist mehrere Kreuzungen auf sowie den Hinweis Wildwechsel.

Als der Motorradpolizist in einem günstigen Moment das Auto überholen und anhalten konnte, zeigte sich der aus Berlin stammende Fahrer überrascht über das zivile Motorrad. So ein Zweirad kannte der Großstädter noch nicht.

Die genaue Videoauswertung steht noch aus. Der Bußgeldkatalog endet für diese Ordnungswidrigkeit bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 70 km/h. Hier sind dann eine Bußgeldstrafe von 600 Euro, zwei Punkten und drei Monate Fahrverbot fällig. Aufgrund der Fahrweise und der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kommt in diesem Fall "vorsätzliche Begehung" zum Tragen. Dieses hätte eine erhebliche Erhöhung des Bußgeldes zur Folge.

(Text und Motivfoto: Polizei)

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