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Verantwortungsvolles Ehrenamt als Schöffe übernehmen

Lübbecke -

Als Bürger Recht sprechen: Das ist die Aufgabe ehrenamtlicher Laienrichter.

Als Bürger Recht sprechen: Das ist die Aufgabe ehrenamtlicher Laienrichter, die in allgemeinen Strafsachen und Jugendstrafsachen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter an der Hauptverhandlung mitwirken. Weil mit Ablauf des Jahres die aktuelle Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen endet, sucht die Stadt Lübbecke wieder Frauen und Männer, die an den Verhandlungen des Schöffengerichts in Minden und der Strafkammern des Landgerichts Bielefeld teilnehmen.

Für die nächste Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen gesucht – in Lübbecke sechs an der Zahl. Der Rat der Stadt Lübbecke wird dazu in seiner Sitzung am 26. April 2018 eine Vorschlagsliste aufstellen, die doppelt so viele Bewerber enthalten muss. Aus dieser Liste wählen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lübbecke beziehungsweise das Kreisjugendamt in der zweiten Jahreshälfte die Schöffinnen und Schöffen.

Bewerber müssen zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Lübbecke wohnen, gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Neben diesen formalen Voraussetzungen sind vor allem persönliche Anforderungen gefragt: Sozialkompetenz, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitssinn und Standfestigkeit.

Interessierte können sich noch bis zum 16. März bei der Stadt Lübbecke, Marlon Simon, Tel. 05741-276284, E-Mail m.simon@luebbecke.de, bewerben. Bewerbungsformulare sowie zahlreiche nähere Informationen zur Schöffen- bzw. Jugendschöffenwahl sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden. 
(Text: Andreas Püfke - Stadt Lübbecke / Foto: Archiv)

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