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Feuerwehr warnt: Es herrscht hohe Waldbrandgefahr

Lübbecke -

Nachdem Pfingstmontag bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit im Stockhauser Busch ein außer Kontrolle geratenes Lagerfeuer gelöscht werden musste, mahnt die Lübbecker Feuerwehr eindringlich zur Vernunft.

Nachdem Pfingstmontag bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit im Stockhauser Busch ein außer Kontrolle geratenes Lagerfeuer gelöscht werden musste, mahnt die Lübbecker Feuerwehr eindringlich zur Vernunft. Aus einem Dumme-Jungen-Streich könne schnell tödlicher Ernst werden, sagt Wehrleiter Christoph Stallmann: „Unsere Wälder sind staubtrocken. Wenn es hier zu einem Flächenbrand kommt, stellt das die Feuerwehr vor größte Probleme.“

Gegen 19.25 Uhr entdeckte eine Autofahrerin von der Gestringer Straße (K62) aus Feuerschein am Rand des Stockhauser Busches und alarmierte die Feuerwehr. Als diese kurze Zeit später eintraf, fand sie am Waldrand eine qualmende Feuerstelle vor. Der oder die Verursacher hatten sich aus dem Staub gemacht.

Von einem Tanklöschfahrzeug am Rampenweg aus musste eine rund 250 Meter lange Löschwasserversorgung zur Brandstelle eingerichtet werden. Mit Hacken und Schaufeln wurde die Feuerstelle umgegraben, um verborgene Glutnester ablöschen zu können.

Nachdem Pfingstmontag bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit im Stockhauser Busch ein außer Kontrolle geratenes Lagerfeuer gelöscht werden musste, mahnt die Lübbecker Feuerwehr eindringlich zur Vernunft.

Nach etwas über einer Stunde war der Spuk vorbei – und trotzdem ist das Waldstück nach Einschätzung von Einsatzleiter Arne Rautenberg möglicherweise nur knapp einer Katastrophe entgangen. Die aufmerksame Autofahrerin, das schnelle Eintreffen der Feuerwehr und etwas Glück hätten wohl Schlimmeres verhindert, so die Feuerwehr.

Nach dem trockenen und warmen Frühjahr weist der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für fast ganz Norddeutschland Gefahrenstufen zwischen drei und fünf aus – erhöhte bis höchste Waldbrandgefahr. Unter diesen Umständen braucht es kein Lagerfeuer, es reicht eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, um ein Inferno zu entfachen.

Die Stadt Lübbecke weist deshalb darauf hin, dass offenes Feuer im Wald ausnahmslos verboten ist. Das gilt nicht nur für Lagerfeuer, sondern ebenso für Campingkocher, Fackeln, Streichhölzer und sogar Teelichte. Obwohl Zigaretten ohne offene Flamme brennen, geht von ihnen sehr wohl Brandgefahr aus. Deshalb ist in Deutschland das Rauchen im Wald von Anfang März bis Ende Oktober grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet. Entsteht ein Waldbrand, egal ob beabsichtigt oder nicht, droht nach Paragraf 306d des Strafgesetzbuches in besonders schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
(Text: Andreas Püfke - Stadt Lübbecke / Fotos: Björn Schröder/Feuerwehr Lübbecke)

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