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Unterwegs ohne „Schein“, Versicherung und unter Drogen

Minden-Lübbecke -

Im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen stellten Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde in Minden, Hille und Lübbecke verschiedene Verkehrsdelikte fest.

Im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen stellten Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde in Minden, Hille und Lübbecke verschiedene Verkehrsdelikte fest. Diese reichten vom Fahren ohne Führerschein über einen Drogenverstoß bis hin zum Nutzen eines Rollers ohne Versicherungsschutz.

Zunächst überprüfte eine Zivilstreife Dienstagmittag gegen 14 Uhr in Südhemmern einen Ford Fiesta, an deren Steuer eine Frau saß. Da die 40-Jährige keine Dokumente vorweisen konnte, überprüften die Beamten die Frau etwas genauer. Hierbei stellten sie fest, dass sie schon lange nicht mehr im Besitz eines Führerscheins ist. Ihr wurde vor Ort ausdrücklich die Weiterfahrt untersagt. 

Als die Polizisten später auf der Wache die Anzeige schrieben, wurden sie auf einen Vorfall der vergangenen Woche aufmerksam. Hier hatte eine Streifenwagenbesatzung bei einer Verkehrskontrolle in Minden die selbige Dame am Steuer angetroffen. Nun erwartet die Hillerin mehrere Anzeigen.

Gegen 21.30 Uhr überprüfte die Besatzung eines Streifenwagens in Minden einen BMW-Fahrer. Hierbei bemerkten die Beamten Anzeichen von Betäubungsmittelkonsum. Ein Drogenvortest verlief positiv, so dass dem 32-Jährigen auf der Wache Minden eine Blutprobe entnommen wurde. Eine weitergehende Überprüfung brachte zum Vorschein, dass der Mindener auch nicht im Besitz eines Führerscheins ist.

Bereits am vergangenen Freitag fiel Beamten des Lübbecker Verkehrsdienstes gegen 17.15 Uhr auf der Osnabrücker Straße ein Roller auf. Bei der Überprüfung konnte der Fahrer (49) keinen Führerschein vorweisen. Der Grund dafür war schnell gefunden: Er ist nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Zudem war sein Zweirad nicht versichert.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei der Mühlenkreises darauf hin, dass seit dem 1. März 2017 für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Mopeds, Mofas oder Roller, Quads und Trikes, Elektro-Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektro-Rollstühle etc. neue Versicherungskennzeichen in schwarzer Farbe gelten. Die grünen Kennzeichen sind nicht mehr gültig.
(Text und Motivfoto: Polizei)

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