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Keine Waffenbesitzkarte für Salafisten

Minden -

20151103 hallo minden Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstuetzung der salafistischen Szene

Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte am 27. Oktober den Entzug der Waffenbesitzkarte eines Anhängers der salafistischen Szene. Damit scheiterte der Kläger erneut vor Gericht.

Der Kläger ist seit Januar 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom 18. März 2015 wurde ihm die zur Ausübung seines Sportes erteilte Waffenbesitzkarte widerrufen und ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen. Die 8. Kammer bestätigte die Auffassung, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich unzuverlässig sei. Durch die Teilnahme an diversen einschlägigen Veranstaltungen habe der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt. Schon dies rechtfertige den Widerruf der Waffenbesitzkarte. Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Waffen wegen seiner politischen oder ideologischen Ziele setze die Widerrufsentscheidung nicht voraus.

Das Gericht hob allerdings ein generelles Waffenverbot für den Kläger auf, so darf er erlaubnisfreie Waffen besitzen. Das Gericht sieht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Text: Verwaltungsgericht Minden, Foto: HALLO MINDEN)

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