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Jugendschöffen bestimmen im Gerichtssaal mit

Minden-Lübbecke -

Schöffenrichter haben Einflussmöglichkeiten und echtes Mitbestimmungsrecht

Das Landgericht Bielefeld: Auch hier finden Verhandlungen statt, von denen Jugendliche betroffen sind. Foto: Sabine Ohnesorge - Kreis Minden-Lübbecke

„Schöffenrichter haben Einflussmöglichkeiten und echtes Mitbestimmungsrecht. Das ist es, was diese Tätigkeit so interessant macht.“ So beschreibt Cord Bekemeyer, Lehrer an der Sekundarschule Petershagen und seit 2013 Schöffenrichter für den Kreis Minden-Lübbecke seine Motivation, sich ein zweites Mal als Schöffenrichter zu bewerben.

Der frühere Jugendpfleger der Gemeinde Hille hat durch seinen beruflichen Werdegang ein Gespür dafür, wie man mit jungen Menschen umgeht. „Es hilft als Jugendschöffe ungemein, wenn man in seinem Job mit Jugendlichen zu tun hat. Es sensibilisiert einen für die Herausforderungen und Probleme, mit denen Jugendliche heute zu kämpfen haben.“ Auch in seiner Freizeit ist Bekemeyer engagiert und hat in seinem Verein Rot/Weiß Unterlübbe viel mit Jugendlichen zu tun.

Die Erfahrung in der Jugenderziehung wird für das Amt des Jugendschöffen vorausgesetzt. Keine notwendige Bedingung ist hingegen die juristische Vorerfahrung. Vielmehr werden ausdrücklich Menschen gesucht, die eben keine juristischen Betrachtungsweisen mitbringen. Ziel ist es, möglichst auch das moralische Urteilsvermögen aus der Bevölkerung in den Prozess einfließen zu lassen.

Von den Schöffen werden daher Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Denn oft sei es gerade hilfreich, den Fall mal aus einer anderen Perspektive zu betrachten, so Bekemeyer. „Wir dürfen auch selbst Angeklagte und Zeugen befragen – das kann dem Prozess durchaus mal eine andere Richtung geben,“ fügt Bekemeyer hinzu. Den Schöffen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Für ein Jahr im Voraus werden die Verhandlungstage terminiert. In jedem Monat findet etwa ein Termin statt. Im Vorfeld jeder Verhandlung wird den Schöffen, die eingesetzt werden, eine zweite Einladung zugesendet, für die eine Erscheinungspflicht gilt. Die Schöffen erfahren vorab nicht, was Inhalt der Verhandlung ist. So soll verhindert werden, dass die Schöffen sich schon vorher ein Urteil bilden oder sich externen Rat einholen.

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In Einzelfällen kann es vorkommen, dass für einen Fall mehrere Verhandlungstage angesetzt werden. In der Regel dauert ein Verhandlungstag, bei dem auch mehrere Fälle verhandelt werden können, von 8 Uhr morgens bis etwa 15 Uhr am Nachmittag. Der Arbeitgeber ist in jedem Falle dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter für diese ehrenamtliche Tätigkeit freizustellen.

Gegen das Votum der beiden Schöffen kann niemand verurteilt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Die ehrenamtlichen Richter müssen außerdem Beweise würdigen können und in hohem Maße unparteilich und selbstständig sein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Die öffentliche Meinung oder persönliche Sympathie dürfen keine Rolle spielen. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.  „Man hat zwar viel Verantwortung, erfährt aber auch viel Wertschätzung,“ resümiert Cord Bekemeyer über sein Schöffenamt.

Gesucht werden in unserem Kreis insgesamt 23 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Minden und Landgericht Bielefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.  Bewerberinnen und Bewerber müssen im Mühlenkreis wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Bewerbungsformulare können von der Internetseite des Kreis Minden-Lübbecke heruntergeladen werden: www.minden-luebbecke.de/Service/Kinder-Jugend-Eltern. Für Rückfragen steht Thomas Rogalske zur Verfügung, Telefon 0571-80724631, E-Mail: t.rogalske@minden-luebbecke.de)
Text: Janine Küchhold - Kreis Minden-Lübbecke

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