• Lübbecke
  • Espelkamp
  • Rahden
  • Pr. Oldendorf
  • Hüllhorst
  • Stemwede

Geflügelpest zwingt auch weiterhin zur Stallpflicht

Minden-Lübbecke -

Die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Minden-Lübbecke bleibt bis auf weiteres bestehen.

Die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Minden-Lübbecke bleibt bis auf weiteres bestehen. Diese Entscheidung hat das Veterinäramt des Kreises getroffen, nachdem das Umweltministerium am Wochenende eine teilweise Aufhebung der Aufstallpflicht in Nordrhein-Westfalen angekündigt hatte.

„Für unsere Entscheidung gibt es mehrere Gründe“, sagt Dr. Detlef Grote vom Veterinäramt des Kreises. „Grundlage ist zunächst eine im Januar aktualisierte Risikoeinschätzung vom Friedrich-Loeffler-Institut – dem nationalen Referenzlabor für Tierseuchen. Danach besteht weiterhin ein hohes Risiko, dass der Geflügelpesterreger durch direkte oder indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in heimische Bestände übertragen werden kann.

Zudem liegen aktuell Nachweise der Wildvogelpest in Herford und Bielefeld, aber auch im niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont vor. Auch im Kreis Paderborn sind die Aufhebungsuntersuchungen nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb im Januar dieses Jahres derzeit noch nicht abgeschlossen und sollen zunächst abgewartet werden. Daher werden die Vorgaben des Landesministeriums, nach denen die Stallpflicht in Gebieten aufgehoben werden kann, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden, im Kreis Minden-Lübbecke nicht angewendet.

Die Lockerungen des Erlasses hätten im Kreisgebiet lediglich für die Gemeinde Hille, die Stadt Lübbecke und die Teile der Städte Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica gegolten, die nicht in den „Risikogebieten Geflügelpest“ entlang der Weser liegen.

„Wir gehen aber auch davon aus, dass die Geflügelpest in den Beständen im Kreis Minden-Lübbecke bisher insbesondere deshalb nicht zum Ausbruch gekommen ist, weil sich die meisten Geflügelhalter erfreulicherweise an die Stallpflicht gehalten haben“, so Dr. Grote. „Deshalb bitten wir um Verständnis dafür, dass das Geflügel noch einige Zeit im Stall gehalten werden muss. Sobald die Seuchenlage es zulässt, werden Lockerungen vom Aufstallungsgebot ausgesprochen.“ Bis dahin werden die Geflügelhalter gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke (www.minden-luebbecke.de) unter dem Link „Tiere und Lebensmittel“.  
(Text: Sarah Golcher - Kreis Minden-Lübbecke / Motivfoto: pixabay.de)

Das ist ebenfalls interessant:

Überfall auf Taxifahrer in Hüllhorst

Einbrecher durchwühlt das „Brutzel Stübchen“

Alkoholisierter Randalierer verletzt Polizisten

In der Not zeigen die Menschen ganz viel Herz

Ein neuer Anlauf für das Projekt „Westertor“