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Wärmepumpe: Fakt oder Irrtum?

Minden -

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Foto: VZ NRW/adpic

Wärmepumpen gelten als beste Alternative für umweltfreundliches Heizen. „Die Wärmepumpe ist im Neubau inzwischen Standard und mit einer durchdachten Planung für viele Bestandsgebäude ebenfalls eine zukunftsfähige Heiztechnologie“, sagt Matthias Gering, Energieberater bei der Verbraucherzentrale NRW in Minden. Doch folgende Irrtümer rund um den Einsatz von Wärmepumpen existieren weiter: 

Irrtum1: Wärmepumpen eignen sich nur im Neubau

Die Wärmepumpe kann in fast allen älteren Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Dazu sollten jedoch die Vorlauftemperaturen nicht zu hoch sein. Wird im Vorlauf eine Temperatur von 55 Grad Celsius nicht überschritten, steht dem Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau nichts entgegen. Dabei gilt:  Je besser die Gebäudehülle des Altbaus gedämmt ist, desto kleiner kann die Wärmpumpe sein. 

Irrtum 2: Nur mit einer Photovoltaikanlage und Batteriespeicher lohnt sich der Betrieb einer Wärmepumpe

Auf lange Sicht bietet die Kombination Wärmepumpe und Photovoltaik im Zusammenspiel mit einem 
Batteriespeicher sicher wirtschaftliche Vorteile. Wird die Heizung auch mit Strom aus selbsterzeugter Sonnenergie betrieben, reduzieren sich die Heizkosten. Zwingend erforderlich für einen wirtschaftlichen Betrieb, ist die Photovolataikanlage allerdings nicht. 

Irrtum 3: Wärmepumpen sind laut und ärgern die Nachbarn

Moderne Wärmepumpen sind mit einer Schallemission von meist unter 50 Dezibel kaum noch zu hören. 
Dies entspricht etwa dem Geräuschpegel eines Geschirrspülers. Die Wahl eines optimalen Aufstellortes und eine regelmäßige Wartung sichern den geräuscharmen Betrieb. 

Irrtum 4: Eine Fußbodenheizung ist für den Betrieb der Wärmepumpe zwingend erforderlich

Flächenheizungen wie Fußboden- oder Wandheizungen sind zwar ideal für den Betrieb mit Wärmepumpen geeignet, da sie mit sehr geringen Vorlauftemperaturen auskommen. Die Wärmepumpen können ebenfalls mit hinreichend großen Heizkörpern betrieben werden. 
  
Direkt einen Termin vereinbaren unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/termin-vereinbaren-68144 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e. V., Beratungsstelle Minden