Vorsorge-Handbuch - Wichtiges früher regeln
Minden-Lübbecke -
Wer entscheidet für den Fall, dass ich das selbst nicht mehr kann? Diese Frage stellen sich in der Regel vor allem ältere Menschen. Doch durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann diese Entscheidung jederzeit akut werden. Automatisch können Ehepartner oder Kinder dann nicht handeln, sondern müssen dazu eine Vollmacht haben. Für alle ab 18 Jahren ist es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten dann regeln soll. Praktische Unterstützung dabei bietet das „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale, das nicht nur alles Wissenswerte bereithält, sondern auch mit Musterformularen und Beispielen hilft, die eigenen Vorstellungen und Wünsche rechtssicher festzuhalten.
Rechnungen überweisen und Geld abheben, Versicherungsangelegenheiten klären, medizinischen Behandlungen zustimmen oder auch eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung organisieren: Ohne entsprechende Vollmachten und Verfügungen sind Angehörige hier außen vor. Schritt für Schritt zeigt das Handbuch, welche Lebenssituationen und Fragen sich mit welchem Vorsorgeinstrument regeln lassen. Die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Testament wird erklärt und die rechtlichen Folgen werden erläutert. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen. Im Formularteil finden sich hierzu Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften. Das „Vorsorge-Handbuch“ hat 200 Seiten und kostet 16,- Euro. Es ist in der Beratungsstelle Minden der Verbraucherzentrale NRW, Portastr. 9, erhältlich. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder unter der Telefonnummer 0211/913801555.