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Unfall und Verkehrsgefährdung in Bad Oeynhausen

Bad Oeynhausen -

Bad Oeynhausen: Motorradfahrer verletzt sich bei Sturz leicht

Leichte Verletzungen erlitt ein 51-jähriger Motorradfahrer aus Minden bei einem Verkehrsunfall auf der Dehmer Straße (B 61) am Karfreitag.

Der Mann war gegen 14.50 Uhr auf der B 61 in Dehme in nördliche Richtung unterwegs. Vor der Kreuzung B 61/Am Meierbach hatte sich zu diesem Zeitpunkt vor der Ampel eine Fahrzeugschlange gebildet. Als der Motorradfahrer an den Fahrzeugen vorbeifuhr, um auf die Linksabbiegerspur zu gelangen, scherte vor ihm ein VW aus, hinter dessen Steuer ein 25-jähriger Bad Oeynhausener saß. Auch er wollte sich auf der Abbiegespur einordnen.

Der Mindener versuchte noch durch ein Brems- und Ausweichmanöver, eine Kollision zu verhindern. Kam dabei aber zu Fall und stürzte mit seiner Maschine auf die Fahrbahn. Der VW-Fahrer stoppte sofort und kümmerte sich mit anderen Ersthelfern um den Kradfahrer. Der wurde anschließend vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.

Bad Oeynhausen: Fahrer eines defekten Lkw gefährdet Autofahrer

Ein 58-jähriger Fahrer eines Sattelzugs aus Litauen hat am Samstagvormittag für gefährliche Situationen auf der Mindener Straße gesorgt. Zeugen meldeten der Polizei, dass der Lkw-Fahrer mehrere Ampeln bei "Rotlicht" passiert habe. An der Einmündung mit der Dehmer Straße wäre es beinahe zum Unfall gekommen. Autofahrer, die von der Dehmer Straße nach links auf die Vlothoer Straße abbiegen wollten, hätten laut eines Zeugen gerade noch eine Kollision verhindern können.

Eine alarmierte Polizeistreife konnte den Lkw samt Fahrer wenig später am Zubringer zur Autobahn antreffen. Von den Beamten zur Rede gestellt, gab der 58-Jährige an, dass die Kupplung seiner Zugmaschine defekt sei. Er habe deshalb gar nicht oder nur sehr schwer wieder anfahren können. Aus diesem Grunde habe er das "Rotlicht" missachtet. Die Polizisten quittierten diese Aussage mit der Sicherstellung des Lkw und einer Anzeige gegen den Fahrer wegen des Vorwurfes der Straßenverkehrsgefährdung. Der 58-Jährige durfte erst nach vollendeter Reparatur des Fahrzeugs seine Fahrt fortsetzen. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
(Text: Polizei)

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