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Sperriges Grün: Anmeldung im Serviceportal erforderlich

Lübbecke -

Vom 23. bis 26. März werden in den verschiedenen Abfall-Abfuhrbezirken der Stadt wieder sperrige Grünabfälle abgeholt. Anders als in den vergangenen Jahren ist dazu jedoch aus organisatorischen Gründen eine vorherige Anmeldung bis zum 16. März über das städtische Serviceportal (service.luebbecke.de; in der Suche „Grünabfall“ eingeben) erforderlich. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Unter „sperrigen Grünabfällen“ sind Baum- und Strauchschnitt bis etwa 5 Zentimeter Astdurchmesser zu verstehen. Sie werden zu den im Abfallkalender angegebenen Terminen direkt an den Grundstücken abgefahren. Das Material muss auf dazu auf rund einen Meter gekürzt und in Bündeln von nicht mehr als 30 kg oder Säcken von nicht mehr als 15 kg bereitgestellt werden. Eine Abholung erfolgt nur an vorher angemeldeten Grundstücken.

Nicht abgefahren wird Material, das in die Biotonnen oder auf den Kompost gehört, wie etwa Rasenschnitt oder Laub.

Quelle: Stadt Lübbecke