Schilder werden auf Fußgänger hinweisen
Lübbecke -
"Die auf der Bundesstraße 239 in Lübbecke, Ortsausgang Richtung Oberbauerschaft gegebenen Rahmenbedingungen sind der dortigen Verkehrssituation angemessen. In Bezug auf den Verkehrsunfall vom 20. März 2015 konnten insgesamt keine Unfall verursachenden oder begünstigenden Mängel ausgemacht werden." Das ist das Ergebnis der Untersuchung, die im Anschluss an den folgenschweren Verkehrsunfall vom März 2015 veranlasst worden war. Damals war ein 73 Jahre alter Mann beim Überqueren der Straße von einem Auto angefahren und tödlich verletzt worden.
Vor wenigen Tagen fand ein Ortstermin an der Berliner Straße (B 239) in Höhe des Ortsausgangs Richtung Oberbauerschaft unter Beteiligung von Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Kreises Minden-Lübbecke, der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke, des Landesbetriebes Straßenbau NRW sowie der Stadt Lübbecke statt. Anlass des Ortstermins war der schwere Verkehrsunfall vom März des Jahres.
Zur Beurteilung der dortigen Verkehrssituation und zu Erhebung des Geschwindigkeitsniveaus wurde Ende März eine Verkehrsmessung durchgeführt. Die Auswertung der Daten durch die Verkehrsexperten ergab übereinstimmend, dass im dortigen Bereich kein generelles Geschwindigkeitsproblem besteht.
Bei Überprüfung der Örtlichkeit stellte das Gremium fest, dass die gegebenen Rahmenbedingungen der dortigen Verkehrssituation angemessen sind.
Nach Auffassung aller beteiligten Behörden ist die Aufstellung des Verkehrszeichens 133 (Achtung Fußgänger) in beiden Fahrtrichtungen "nicht erforderlich, aber hilfreich, um Kraftfahrer auf im Einzelfall querende Fußgänger hinzuweisen". Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird diese Verkehrszeichen kurzfristig aufstellen. (Text: Sabine Oldemeier - Stadt Lübbecke)