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Polizei warnt: Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk

Kreis Herford -

Immer wieder wird die Neujahrsfreude getrübt durch Unfälle und Brände, die durch den unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die gesetzlichen Regelungen beim Umgang mit Feuerwerk hin.

Demnach besteht ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen. Die Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerk durch Jedermann gilt nur an Silvester und Neujahr.

Immer wieder wird die Neujahrsfreude getrübt durch Unfälle und Brände, die durch den unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden.

Die gesetzlichen Regelungen im Detail

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr überlassen und nur am 31. Dezember und 1. Januar von diesen Personen auch abgebrannt werden.
  • Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf generell nur von besonders qualifizierten Personen mit Erlaubnis erworben und abgebrannt werden.
  • Für das Führen von Gas- und Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit benötigt man grundsätzlich einen "Kleinen Waffenschein". Das Schießen mit solchen Waffen in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet. Auch das Verschießen von pyrotechnischer Munition am 31. Dezember oder 1. Januar ist nicht erlaubt.

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Die Polizei warnt zudem vor dem Kauf von nicht gekennzeichnetem Feuerwerk. Feuerwerkskörper müssen mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer oder aber mit einer BAM Zulassungsnummer versehen sein. Außerdem muss jeder pyrotechnische Gegenstand eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung haben.

Weisen Feuerwerkskörper diese Merkmale nicht auf oder sind die aufgedruckten Zeichen gefälscht worden, handelt es sich um illegales Feuerwerk. Hinweise hierauf können auffällige Schreibfehler oder eine fehlende Gebrauchsanleitung sein. Die illegalen Feuerwerkskörper sind nicht kontrolliert worden und hierdurch besonders gefährlich. Beim Umgang, insbesondere beim Abbrennen mit nicht gekennzeichnetem Feuerwerk, kann es zu schweren Unfällen kommen, die lebensgefährlich werden können.

(Text: Polizei / Foto: Archiv)

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