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Nordrhein-Westfalen bekommt eine neue gymnasiale Oberstufe

NRW -

Die Modernisierung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen startet zum Schuljahr 2027/2028. Nachdem der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugestimmt hat, tritt die Neuregelung zum 1. August 2027 in Kraft.

Die Modernisierung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen startet zum Schuljahr 2027/2028. Nachdem der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugestimmt hat, tritt die Neuregelung zum 1. August 2027 in Kraft. Damit erhalten die Schulen frühzeitig Planungssicherheit für die Umsetzung der Reform.

Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Mit der Modernisierung der gymnasialen Oberstufe schaffen wir einen zeitgemäßen Rahmen für erfolgreiches Lernen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit der Allgemeinen Hochschulreife den höchsten deutschen Schulabschluss auf unverändert hohem Niveau. Gleichzeitig stärken wir Kompetenzen, die für Studium, Ausbildung und Beruf immer wichtiger werden, wie das selbstständige Arbeiten, Präsentieren und projektorientiertes Lernen. Mir ist wichtig, dass wir Schulen bei diesem Veränderungsprozess gezielt unterstützen und Ihnen ausreichend Zeit geben, die Neuerungen gut vorzubereiten. Deshalb begleiten wir die Einführung mit umfassenden Unterstützungsangeboten.“

Bereits heute hat das Schulministerium die Schulen ausführlich über das weitere Verfahren und die nächsten Schritte informiert. Im Bildungsportal stehen umfangreiche Unterstützungsangebote gebündelt zur Verfügung, weitere werden zeitnah ergänzt. Dazu gehören unter anderem eine Handreichung zum neuen Projektkurs sowie eine Handreichung zum neuen 5. Abiturfach.

Ergänzend sind im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2026/2027 landesweite Implementationsveranstaltungen vorgesehen. Sie richten sich an die Schulen und ermöglichen einen direkten Austausch zu den Neuerungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe sowie den angepassten Kernlehrplänen. Ziel ist es, die Schulen frühzeitig und praxisnah auf die Einführung der reformierten Oberstufe vorzubereiten.

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung neuer Prüfungsformate in der Abiturprüfung: Künftig sollen in einem neuen 5. Abiturfach Präsentationsprüfungen die bewährten schriftlichen und mündlichen Prüfungsformate des 1. bis 4. Abiturfachs ergänzen. Alternativ ist auf Antrag weiterhin auch eine besondere Lernleistung als fünfte Prüfungskomponente möglich.

Im Rahmen einer Präsentationsprüfung bereiten Schülerinnen und Schüler eine Präsentation vor, visualisieren Inhalte und halten einen Vortrag. An die Präsentation schließt in einem zweiten Prüfungsteil ein Fachgespräch an. Beide Prüfungsteile zusammen dauern mindestens 20 bis maximal 30 Minuten. Präsentationsprüfungen können auch in Gruppen absolviert werden, wobei sich die Prüfungsdauer angemessen erhöht.

Das 5. Abiturfach schafft zudem mehr Flexibilität bei der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe. Es eröffnet zusätzliche Fächerkombinationen und gibt Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre individuellen Begabungen und Interessen noch stärker in ihre Abiturprüfung einzubringen.

Neu sind außerdem verbindliche Projektkurse im Umfang von drei Stunden pro Woche im zweiten Jahr der Qualifikationsphase. Diese bereiten künftig in besonderem Maße auf die
Präsentationsprüfungen vor und ermöglichen vertiefendes wissenschaftspropädeutisches, projektorientiertes Lernen. Allein oder in Gruppen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler dort individuelle Produkte: zum Beispiel künstlerische Arbeiten, kleinere Studien, technische Modelle oder auch naturwissenschaftliche Experimente.

Die sogenannten „gleichwertigen komplexen Leistungsnachweise“ (GKL) sind ebenfalls neu. Dabei handelt es sich etwa um praktische, schriftliche und mündliche Ergebnisse auch kleinerer Unterrichtsprojekte wie zum Beispiel musikalische Gestaltungen, Debattenbeiträge oder Experteninterviews. Als neues Format der Leistungsüberprüfung ersetzen sie künftig in drei Fächern aus unterschiedlichen Aufgabenfeldern jeweils eine Klausur in der Einführungsphase und ebenso in der Qualifikationsphase.

Bei der Erstellung von Produkten für die Präsentationsprüfung wie auch bei den „gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen“ können die Schülerinnen und Schüler soweit vorgesehen auch Künstliche Intelligenz einsetzen unter der Voraussetzung, dass Art und Umfang kenntlich gemacht werden und der KI-Einsatz bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt wird.

Schließlich wird es in Zukunft einheitliche und kürzere Klausurdauern geben. In der Einführungsphase dauern Klausuren künftig 90 Minuten. Im ersten Jahr der Qualifikationsphase dauern Klausuren im Grundkurs ebenfalls 90 Minuten, während für den Leistungskurs 135 Minuten vorgesehen sind. Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase gelten dann 135 Minuten im Grundkurs und 180 Minuten im Leistungskurs. Im Abitur sowie in der sogenannten „Vorabiturklausur“, die bereits unter Abiturbedingungen geschrieben wird, können weiterhin nur die bundesweiten zeitlichen Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) gelten.

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt zusammen mit 38 neuen Kernlehrplänen in Kraft. Wirksam werden die Neuregelungen erstmals für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und im Jahr 2030 ihre Abiturprüfung ablegen.

Abschließend erklärt Schulministerin Dorothee Feller: „Ich danke allen Beteiligten für den engagierten und intensiven Austausch in den vergangenen Monaten und Jahren. Dieser gemeinsame Prozess hat sich gelohnt. Es ist gelungen, eine Reform auf den Weg zu bringen, mit der wir die gymnasiale Oberstufe fit für die Zukunft machen. Jetzt geben wir unseren Lehrkräften den Raum, die Reform gut umzusetzen. Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler zukünftig noch besser auf die Zeit nach der Schule, auf Ausbildung, Studium und Beruf, vor.“

Weitere Informationen zur Modernisierung der gymnasialen Oberstufe finden Sie hier.

Quelle: Staatskanzlei NRW, Symbolfoto: Archiv