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Neue EU-Richtlinien für Wohnmobile

Lübbecke -

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Ein TÜV NORD-Sachverständiger am Steuer eines Wohnmobils. Bildquelle: TNM/Eric Shambroom

Seit dem 7. Juli 2026 gelten für erstmals zugelassene Wohnmobile strengere EU-Vorgaben bei Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen. Für Käuferinnen und Käufer bedeutet das künftig mehr Technik an Bord. Viele Tüftlerinnen und Selbstausbauer stellen sich dagegen eine andere Frage: Muss mein Projekt jetzt ebenfalls die neuen Richtlinien erfüllen?

„Nicht unbedingt“, sagt Jochen Bösch, Leiter der TÜV NORD Station Lübbecke. „Denn die EU-Vorgaben gelten zunächst nur für fabrikneue Wohnmobile, die seit dem 7. Juli 2026 erstmals zugelassen worden sind.“

Zu den vorgeschriebenen Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gehören dann:

  • Notbremsassistent
  • Spurhalteassistent
  • Müdigkeitswarner
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Reifendruckkontrollsystem
  • Rückfahrassistenz
  • Ablenkungswarner
  • Schnittstelle für eine alkoholbasierte Wegfahrsperre (Alcolock)

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen kommen weitere Systeme hinzu, die insbesondere Radfahrerinnen und Fußgänger beim Anfahren und Abbiegen besser schützen sollen.

Was gilt beim Selbstausbau?

Ob die neuen EU-Vorgaben überhaupt relevant werden, entscheidet oft eine einzige Frage: Ist das Basisfahrzeug bereits zugelassen? „Am besten ist es, den Zulassungsweg frühzeitig zu prüfen. So ist von Anfang an klar, welche Anforderungen auf das eigene Projekt zukommen – und welche nicht“, sagt Bösch und ordnet typische Fälle aus der Praxis ein:

Projekt 1: Der gebrauchte Kastenwagen – Unkritisch

Ein Transporter, der vor Juli 2026 in einem EU-Mitgliedsland zugelassen wurde, kann zum Wohnmobil ausgebaut und umgeschlüsselt werden, ohne dass die neuen Vorgaben für Fahrerassistenzsysteme greifen. „Für viele Selbstausbauerinnen und Selbstausbauer ist das die wichtigste Nachricht: Wer auf einem bereits registrierten Basisfahrzeug aufbaut, muss sein Projekt wegen der neuen EU-Richtlinien also nicht umplanen.“

Projekt 2: Das Importfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat – Vor dem Kauf prüfen

Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Hier greifen weitere Vorschriften, die individuell bewertet werden müssen. Jochen Bösch: „Hier lohnt sich eine frühzeitige Beratung, zum Beispiel bei uns an der Prüfstelle. So lässt sich oft schon vor dem Kauf klären, welche Anforderungen später auf das Fahrzeug zukommen.“

Projekt 3: Das noch nie zugelassene Fahrzeug – Neue Vorgaben werden relevant

Wird das Basisfahrzeug nach Juli 2026 erstmals zugelassen und anschließend als Wohnmobil in den Verkehr gebracht, greifen die neuen Anforderungen. „Wer ein solches Projekt plant, sollte deshalb schon beim Kauf prüfen, ob der Wagen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt“, so der Stationsleiter.

Technische Änderungen bleiben ein eigenes Thema

Werden beim Ausbau sicherheitsrelevante Änderungen vorgenommen – etwa am Fahrwerk, an Achslasten, Sitzplätzen oder tragenden Fahrzeugteilen –, werden zusätzliche Nachweise oder Abnahmen erforderlich. Diese betreffen jedoch die technische Sicherheit des Umbaus und führen nicht automatisch dazu, dass die neuen Richtlinien greifen.

Bösch abschließend: „Generell gilt: je früher die Rahmenbedingungen geklärt sind, desto reibungsloser verläuft die Zulassung. Das schafft Planungssicherheit und erspart im weiteren Verlauf oft Zeit, Aufwand und Nerven.“

Quelle: TÜV NORD Lübbecke