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MAGS bestätigt Förderhöhe von 178 Millionen Euro

Minden-Lübbecke | Düsseldorf -

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat dem Kreis Minden-Lübbecke und den Mühlenkreiskliniken bestätigt, dass die Fördermittel in Höhe von 178 Millionen Euro für die geplanten Klinikbauten im Lübbecker Land und in Bad Oeynhausen reserviert sind. Die Mittel stehen zur Verfügung, soweit die förderrechtlichen und baufachlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie dienen der Umsetzung der medizinstrategischen Planungen und der damit verbundenen Zusammenführung von fünf Klinikstandorten auf künftig drei Standorte.

Das MAGS hat den Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreiskliniken in diesem Zusammenhang zugleich darüber informiert, dass die Förderung künftig nicht mehr aus dem Krankenhausstrukturfonds II erfolgen soll, der deutlich restriktivere Vorgaben des Bundes beinhaltet, sondern über die Einzelförderung zur Umsetzung des Krankenhausplans. Hintergrund für den Wechsel des Fördertopfes ist, dass sich durch Gesetzesänderungen auf Bundesebene deutliche Änderungen in der gesamten Förderkulisse ergeben. Gleichzeitig hat das Ministerium klargestellt, dass sich die Fördertatbestände nicht ändern.

„Das MAGS ändert lediglich den Fördertopf – mehr nicht. Inhaltlich steht das Ministerium weiterhin hinter unseren Plänen. An unserem Zeitplan ändert sich daher ebenfalls nichts. Wir wollen wie geplant im Sommer 2026, spätestens im Herbst 2026, den Baubeschluss fassen und erwarten bis dahin den Förderbescheid“, sagt Landrat Ali Doğan.

Geplant ist, dass Ende 2025 die Leistungsphase 3 nach HOAI erreicht wird. „Der Zeitplan war ehrgeizig – und wir haben ihn dennoch eingehalten. Das ist ein großer Erfolg, für den allen Beteiligten großer Dank gebührt“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Mühlenkreiskliniken, Dr. Olaf Bornemeier.

Technisch wird der bestehende Antrag bei der Bezirksregierung Münster in einen solchen auf Einzelförderung umgewandelt. Hierzu stehen der Kreis und die Bezirksregierung bereits in Kontakt. Wesentliche Teile sowie die gesamten Bauunterlagen können aus dem bestehenden Antrag für den Krankenhausstrukturfonds II übernommen werden. Das MAGS hat zugesichert, dass der Antrag auf Einzelförderung aufgrund der umfangreichen Vorleistungen bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen innerhalb eines kurzen Zeitraums geprüft und beschieden werden kann.

Quelle und Foto: Mühlenkreiskliniken AöR