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Landrat-Antwort auf Fragen des CDU-Stadtverbandes

Kreis Herford -

Der Herforder Landrat Jürgen Müller hat die Fragen des CDU-Stadtverbandes Herford zu den Kontrollen der Kirchengemeinden während der Corona-Pandemie beantwortet. In seiner Antwort schreibt Müller:

„Sehr geehrter Herr Beck, dass die freie Religionsausübung ein besonders schützenswertes Gut ist, unterstreiche ich gerne. Jedoch hat uns die Situation in der Corona-Pandemie gezeigt, dass auch die Einschränkung dieses Grundrechtes zum Schutz der Gesundheit und des Lebens aller notwendig ist.

Ich bin dankbar, dass der Austausch mit den Kirchengemeinden im Kreis Herford sowie den Kommunen bisher sehr gut funktioniert hat und das Verständnis für die Maßnahmen und Einschränkungen von allen mitgetragen wurden. Neue Wege für z.B. die Ausübung von Gottesdiensten wurden gesucht und gefunden.

Umso mehr hat es mich getroffen, als ich davon erfahren habe, dass eine Religionsgemeinschaft einen Gottesdienst unter Missachtung der geltenden Vorschriften durchgeführt hat. Ich hatte mich hierzu bereits öffentlich positioniert.

Zu Ihren Fragen nehme ich, ergänzend zu der Antwort der Stadt Herford, wie folgt Stellung:

Inwieweit sind Absprachen mit dem Landrat als Kreispolizeibehörde zu treffen, um die Stadt bei diesen Kontrollen zu unterstützen?
Gemäß dem Erlass des Innenministeriums NRW kommt der Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei hier eine besondere Bedeutung zu.
Im Kreis Herford stellt sich diese Zusammenarbeit als vertrauensvoll und gegenseitig unterstützend dar, es findet ein unmittelbarer Austausch statt. Absprachen zu notwendiger Amts- und Vollzugshilfe erfolgen sachgerecht und zeitnah. Die Erfahrungen dazu sind positiv.

Wie sahen außer den zu erwartenden Bußgeldern die verhängten Sanktionen für die Mitglieder der Gemeinde aus, gab es beispielsweise entsprechende Quaratäneanordnungen durch das Gesundheitsamt?
Klarstellend möchte ich vorwegnehmen, dass Quarantänemaßnahmen keine zulässigen Sanktionsmaßnahmen sind, um Verstößen gegen die CoronaSchVO oder der Allgemeinverfügung zu begegnen. Solche Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr und nicht der Ahndung.
Im Nachgang wurden bisher keine entsprechenden Quarantäneverfügungen erlassen, da es nach der Überprüfung durch das Gesundheitsamt des Kreises Herford keine Hinweise darauf gibt, dass unter den Besucher*innen jemand war, der infiziert war bzw. jetzt ist. Aus diesem Grund kann z zt. auch keine Testung aller Besucher*innen durch das Gesundheitsamt angeordnet werden. Soweit sich der Wohnort der Besucher*innen außerhalb des Kreises Herford befindet, ist eine Abstimmung mit dem jeweiligen zuständigen Gesundheitsamt erfolgt.

Sollen sich die Bürgerinnen und Bürger über den Notruf 110, über die Direktwahl 05221/888-0 an die Polizei wenden oder gibt es eine Telefonnummer unter der das Ordnungsamt kontaktiert werden kann, wenn ein begründeter Verdacht auf einen entsprechenden Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung besteht?
Die Zuständigkeit liegt hierzu bei dem örtlichen Ordnungsamt der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Ein begründeter Verdacht auf einen entsprechenden Verstoß kann hier gemeldet werden. Außerhalb der Erreichbarkeiten der Ordnungsämter können die Bürgerinnen und Bürger sich an die Polizei Herford wenden. Die Polizei Herford ist über die Telefonnummer 888-0 ständig erreichbar und nimmt Anrufe rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr entgegen.

Der Notruf 110 ist für Notfälle und Situationen gedacht und vorbehalten, in denen eine unmittelbare und direkt aktuell bestehende Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit besteht. Um diesen Zugang und damit die Erreichbarkeit der Polizei für die äußersten Notfälle zu garantieren, auch wenn es um die Verhütung unmittelbar bestehender Straftaten geht, darf die Kapazität der Notrufe nicht über Gebühr belastet werden.

Abschließend liegt es mir am Herzen zu sagen, dass wir alle gemeinsam gegen den Virus ankämpfen und mit der Maßgabe solidarisch handeln sollten.“