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Detailinfos zur Lockerung von Lübbecke Marketing

Lübbecke -

Bund und Länder haben bekanntlich am Mittwoch, 15. April 2020, Lockerungen für Geschäfte beschlossen, die ab Montag, 20. April 2020 gelten. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
  • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.

Das Land NRW hat dazu eine neue Verordnung erlassen, die an diesem Freitag veröffentlicht wurde.

Diese sieht grundsätzlich folgende Regelungen vor:

  • Alle Einrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.
  • Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.

In Absprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Lübbecke hat der Verein Lübbecke Marketing einige Punkte zusammengestellt, die wesentlich sind.

Maßnahmen:

  • Kontrolle des Zutritts (maximale Personenzahl siehe oben)
  • Anbringung von Hinweisen „Abstand halten“ (mindestens 1,5 m, besser 2 m) im Geschäft (Eingangsbereich, Kassenbereich, besonders frequentierte Bereiche im Geschäft) – Druckvorlagen für Plakate auf der Seite des Handelsverbandes Deutschland (HDE) - https://einzelhandel.de/themeninhalte/coronavirus-menue/12657-hinweise-zum-ende-des-shutdowns
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel im Eingangsbereich
  • Verstärkte Reinigung / Desinfektion bestimmter Bereiche (z.B. Eingangstüren, Kassenbereich inkl. EC-Terminal, Kundentoiletten)
  • Anbringung von durchsichtigen Schutzwänden im Kassenbereich
  • Mundschutz für Mitarbeiter, ggf. auch Angebot für Kunden, die keinen Mundschutz tragen

Für einzelne Geschäfte können individuelle Regelungen notwendig sein. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Lübbecke (Stadt Lübbecke, Zentrale, 05741/276-0). Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden am Montag und Dienstag in  Kalenderwoche 17 in der Stadt präsent sein und ggf. auch Informationen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen geben.

Schutzschilder für Kassenbereich / Fußbodenaufkleber

Unser Mitgliedsbetrieb Handmade Interactive bietet Schutzschilder, z.B. für den Kassenbereich, sowie Fußbodenaufkleber als Hilfsmittel für den Hygieneschutz und die Einhaltung der Abstandsregeln an.

Internetseite „wir-fuer-luebbecke.de“

Bitte überprüfen Sie Ihre Einträge auf unserer Internetseite www.wir-fuer-luebbecke.de darauf, ob die während der Zeit der Schließung entwickelten Angebote jetzt weiterhin aufrecht erhalten werden. Wir werden die Internetseite und die Vorfreude-Gutscheine für Gastronomiebetriebe zumindest bis Ende April laufend aktualisieren und weiter bewerben. Danach werden auch wir die Situation neu bewerten.

Anträge für Corona-Soforthilfe können ab 17. April 2020 wieder gestellt werden

Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite soll im Laufe des Tages freigeschaltet werden und kann dann – wie bereits zuvor – ausschließlich über www.soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hatte die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt. Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/antraege-fuer-corona-soforthilfe-koennen-ab-17-april-wieder-gestellt-werden

(Text: Peter Schmüser – Lübbecke Marketing)