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2G-Nachweis im Einzelhandel – Bändchenausgabe in Geschäften

Lübbecke -

20220119 hallo luebbecke baendchen

Für zahlreiche Sortimente des Einzelhandels gilt weiterhin die sogenannte 2G-Regelung, das heißt es dürfen nur Geimpfte oder Genesene Zutritt zu den Geschäften erhalten.

Die erfolgreich zum Lübbecker Weihnachtsmarkt eingeführte und in der Adventszeit fortgesetzte Bändchen-Regelung für den 2G-Nachweis wird in den kommenden Wochen weitergeführt. Nach erfolgter Prüfung des 2G-Status in einem der teilnehmenden Geschäfte erhalten die Kunden bei
Interesse ein farbiges Bändchen, das sichtbar am Handgelenk befestigt wird. Dieses Bändchen gilt jeweils für einen ganzen Tag als 2G-Nachweis in allen Geschäften im Lübbecker Stadtgebiet einschließlich der sieben Ortsteile.

Leider entfällt für die Lübbecker Gastronomie die Sinnhaftigkeit der Bändchen-Lösung, da für den Besuch inzwischen ein 2G+ -Nachweis erforderlich ist und sowohl für die Kontrolle eines Tests als auch alternativ einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) immer auch der Identitätsnachweis vorgezeigt werden muss.

An diesen Stellen werden die Bändchen als 2G-Nachweis ausgegeben:

Brot- und Kaffeehaus der Bäckerei Schmidt, Foto Pescht, Bürger Lederwaren, Schuhhaus Schmidt und Juwelier Weymann (alle Bäckerstraße), Dufter Schuppen, Liberty Damenmoden, Matrix, Bäckerei Schmidt, Modehaus Böckmann, Schuhhaus Meyer, Fashion Store, Bücherstube, Etog und ABC Schuhe (alle Lange Straße), CL Christiane Levermann und Scharrn3 (beide Scharrnstraße) sowie in der Mediothek Lübbecke (Am Markt 3) und bei expert Döring (Geschäftszentrum Blase-
Kreuzung).

Quelle und Foto: Lübbecke Marketing