Zahlen und Daten aus dem Straßenverkehrsamt
Minden-Lübbecke -
2020 wurden bis zum 30. November 2020 im Rahmen der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 6.201.579 Fahrzeuge im Mühlenkreis überprüft. Von den überprüften Kraftfahrzeugen überschritten 30.380 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Im Vorjahr waren es im Vergleichszeitraum 37.869 Fahrzeuge.
69 Prozent der beanstandeten Fahrzeuge wurden dabei durch eine der kreisweit 15 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erfasst, während 31 Prozent an einer der derzeitig 253 Messstellen durch den kreiseigenen Radarwagen gemessen wurden. Auch auf die Geschwindigkeitsüberwachung hatte die Corona-Pandemie bzw. die in diesem Zusammenhang veranlassten Maßnahmen Auswirkungen. So wurden aufgrund des Lockdowns in der 1. Jahreshälfte zeitweise Messstellen an Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen nicht angefahren, da hier vorübergehend keine Gefahrenlage bestand.
15 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind aktuell an folgenden Straßen aufgestellt:
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70 km/h, außerorts |
70 km/h außerorts |
70 km/h außerorts |
70 km/h außerorts |
70 km/h außerorts |
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70 km/h außerorts, FR Süden schwenkbar |
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Fahrtrichtung Westen schwenkbar |
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An diesen Messplätzen fuhr 2020 durchschnittlich jedes 288. Fahrzeug zu schnell. 2019 war es noch jedes 274. Fahrzeug. Die höchsten Verstoßquoten waren 2020 auf der L 770 in Hille westlich der L803 und auf der B 482 südlich der B 65 in Minden-Meißen zu verzeichnen, wo jeder 185. beziehungsweise jeder 206. Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Weitgehend eingehalten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hausberger Straße in Minden, wo nur jeder 1.307. Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs war.
Verantwortungslosester Raser war 2020 der Fahrer eines 3er-BMW, der auf der L770 in Hille bei einer dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 164 km/h gemessen wurde. Nach der Bußgeldkatalogverordnung handelt es sich hier um einen Verstoß, der mit 600 Euro Geldbuße und einem Fahrverbot von drei Monaten sowie der Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird.
Fallzahlen Zulassung:
Zulassungen vom 01.01.2020 bis 30.11.2020 plus Vergleich der Vorjahre:
Neuzulassungen: 2020: 11.349 – davon Pkw 7.851 – Elektroautos 1.124
2019: 13.000 – davon Pkw 9.610 – Elektroautos 573
2018: 12.756 - davon Pkw 9.438 – Elektroautos 337
alle Geschäftsvorgänge im Publikumsverkehr: 2020: 91.754 – 2019: 100.258 - 2018: 98.082
zuzüglich:
Rote Kennzeichen 2020: 1.644 --- 2019: 1.595 --- 2018: 1.755
Externe Außerbetriebssetzung 2020: 7.007 --- 2019: 7.928 --- 2018: 7.535
Historische Fahrzeuge 2020: 903 --- 2019: 907 --- 2018: 1.031
Ausfuhrkennzeichen 2020: 635 --- 2019: 904 --- 2018: 853
Fallzahlen Führerscheinstelle:
Zeitraum 1.1.20 bis 30.11.20
Ersterteilungen: 4176
davon bF 17: 1644
Erweiterungen: 1494
davon bF 17: 169
Neuerteilungen: 480
Verlängerungen: 1528
Zeitraum 1.1.19 bis 25.11.19
Ersterteilungen: 4294
davon bF 17: 1626
Erweiterungen: 1287
davon bF 17: 168
Neuerteilungen: 503
Verlängerungen: 2313
Zeitraum 1.1.2018 bis 30.11.2018
Ersterteilungen: 4431
davon BF 17: 1796
Erweiterungen: 1280
Neuerteilungen: 473
Verlängerungen: 1363
(Text: Mirjana Lenz - Kreis Minden-Lübbecke / Motivfotos: Polizei)