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Wichtige Informationen zur Landratswahl 2023

Minden-Lübbecke -

Nachdem im ersten Durchgang zur Wahl des Landrats keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen hat, bereitet der Kreis Minden-Lübbecke eine Stichwahl vor. Termin für eine Stichwahl ist der 29. Januar.

Nachdem im ersten Durchgang zur Wahl des Landrats keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen hat, bereitet der Kreis Minden-Lübbecke eine Stichwahl vor. Termin für eine Stichwahl ist der 29. Januar.

Für diesen Termin wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt. Sollte die Wahlbenachrichtigung zur Landratswahl nicht mehr vorhanden sein, können wahlberechtigte Minden-Lübbecker auch problemlos unter Vorlage ihres Personalausweises in ihr Wahllokal gehen und dort bei der Stichwahl ihr Kreuz machen. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist nicht zwingend notwendig dafür.

Wer bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für den ersten Durchgang auch die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl angefordert hat, bekommt die Unterlagen in den nächsten Tagen zugeschickt. Wer erst bei der Stichwahl jetzt per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen ab Dienstag (17.01.) beim zuständigen Wahlbüro seiner Stadt bzw. Gemeinde beantragen. Das geht zum Beispiel online über die Homepage der jeweiligen Kommune.

Die Unterlagen und Stimmzettel für die Stichwahl werden gerade gedruckt. Beantragte Briefwahlunterlagen können deshalb voraussichtlich ab Ende der Woche verschickt werden.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden