Wenn Jäger das Wild vor wildernden Hunden schützen…
Minden -
Heinz G. (78) schüttelt fassungslos den Kopf, als er von dem wildernden Hund erfährt, der in seiner unmittelbaren Nachbarschaft zwei trächtige Ricken zerfleischt hat. Der Rentner wohnt am Rande des Naturschutzgebietes (NSG) und bekommt fast jeden Tag mit, dass Hundehalter mit ihren großen und kleinen Hunden im NSG ohne Leine spazieren gehen. „Und wenn man dann die Hundehalter anspricht, bekommt man noch Antwort wie ‚Wir nehmen unseren Hund an die Leine wenn wir es für richtig halten‘.“
Dabei übersehen die Hundehalter, dass es sogar strafbar ist, wenn man seinen Vierbeiner im NSG unangeleint laufen lässt. „Die Strafen sind anscheinend noch nicht hoch genug“, meint Hein K. und erinnert sich an einen Vorfall, bei dem ein Hund direkt vor seiner eigenen Haustür Rehen hinterher hechelte. Eine trächtige Ricke wurde so schwer verletzt, dass das Tier nur noch mit einem Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizeibeamten erlöst werden konnte. Bei der Nachsuche mit einem Spürhund fand der Jagdpächter am folgenden eine zweite trächtige Ricke. Die Gliedmaßen waren fast abgerissen. Aber das Tier lebte noch und wurde mit einen Fangschuss von seinen Qualen erlöst. Wie vom Jagdpächter berichtet wird, sei der Hund schon mal in der Gegend gesichtet worden. „Eingreifen kann man alsJägeraber nur dann, wenn man den Hund auf frischer Tat erwischt.“ Aber auch dann kann es für einen Waidmann der nach dem Gesetz handelt zu Problemen kommen.
Jäger Achim T. aus einer kleinen Ortschaft bei Minden kann davon ein Lied singen. Gemeinsam war Achim mit seinem Vater Rainer (Foto) im Heisterholz unterwegs. Ein so genannter Perückenbock (kranker Rehbock) sollte im Revier zur Strecke gebracht werden. Beide Waidmänner saßen ca. 300 Meter voneinander entfernt auf einem Hochsitz, als die verhängnisvollen Schüsse fielen. Rainer T. hatte einen Hund beim Wildern erwischt, mit dem ersten Schuss nur angeschossen und noch einen zweiten abgegeben. Das Tier blieb schwer verletzt am Leben, musste später aber von einem Tierarzt eingeschläfert werden. Nach diesem tragischen Vorfall hatte sich derJägerselbst bei der Polizei gemeldet.
Der herzkranke Waidmann wurde in der Folgezeit anonym in aller Öffentlichkeit attackiert. In seinem kleinen Heimatort wurden anonym Zettel mit diffamierendem Wortlaut verbreitet. So wurde u.a. gefordert: „Tierquäler müssen bestraft werden!“ Von den „Hundemördern vom Heisterholz“ war – sogar mit Vor- und Nachnamen – die Rede, Pkw-Kennzeichen und Telefonnummer der Familie wurden öffentlich gemacht. Und zum Schluss hieß es auf den Zetteln: „Zeigt Moral Tierfreunde: Handelt!“ Dahinter ein großes schwarzes Kreuz. In einem anonymen Schreiben wurde der Jäger als „Sozialschmarotzer“ bezeichnet, und es gab nächtlichen Telefonterror.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Minden wurde der Familienvater wegen versuchter Nötigung sowie Zufügung länger anhaltender Schmerzen bei einem Wirbeltier in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt – ein Urteil, das die Tierschützer freute. Aber der Jäger ging in Berufung.
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Bielefeld wurde das Verfahren dann eingestellt. Rainer T. wurde lediglich zu einer Geldstrafe von 500 Euro zugunsten des Tierschutzes verurteilt, nur weil er mit einem zweiten Schuss einen vor Schmerzen wimmernden Hund von seinen Qualen erlösen wollte. Das Landgericht entschied teilweise zu Gunsten desJägers, da aktiv wildernde Hunde mit einem Schuss gestoppt werden dürfen. Den zweiten Schuss mit Schrot kritisierte allerdings auch der Richter am Landgericht Bielefeld. Mit diesem Urteil waren die Tierfreunde gar nicht mehr so zufrieden. „Dann kann der jetzt ja wieder rumballern, wie und wo er will“, hieß es von ihrer Seite.
Was aber nicht der Fall ist. Denn der herzkranke Frührentner undJägerRainer T. wird trotz des Urteils nie mehr mit seinem Sohn auf die Jagd gehen können. Denn Rainer T. ist tot, hat auf dem Friedhof der kleinen Gemeinde in einem Familiengrab seine letzte Ruhe gefunden. Nach Angaben der Familie befand sich der Mann seit vielen Jahren in ärztlicher Behandlung. Wohl auch durch die anonymen Denunzierungen sei sein Gesundheitszustand immer stärker in Mitleidenschaft gezogen worden, vermutet die Familie. Um ihn trauern seine Ehefrau und zwei erwachsene Kinder in dem Wissen, dass der Waidmann nur nach dem Gesetz gehandelt hat…(Text und Fotos: Presse-BILD-Agentur Martin Kemper)