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Umweltamt: Windkrafturteile schaffen Rechtssicherheit

Pr. Oldendorf/Minden-Lübbecke -

Im Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf liegen jetzt die schriftlichen Begründungen der Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vor.

Im Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf liegen jetzt die schriftlichen Begründungen der Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vor. Geklagt hatten der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und vier Nachbarn gegen den Kreis Minden-Lübbecke. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Minden zugunsten des Kreises entschieden, das OVG NRW hat diese Entscheidung aufgehoben. 

Mit seinen Urteilen hat das OVG offene Rechtsfragen geklärt, die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung der anderen Bundesländer durchaus unterschiedlich beurteilt worden waren. Durch dieses Urteil besteht nun im Land Nordrhein-Westfalen mehr Rechtssicherheit. Die genaue Prüfung der ausführlichen schriftlichen Begründung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Danach wird der Kreis über das weitere Vorgehen entscheiden. 

Eins steht jetzt schon fest: „Von diesem Gerichtsentscheid profitieren am Ende nicht nur Umweltverbände, Nachbarn und Antragsteller, sondern auch unser Umweltamt“, sagt Lutz Freiberg, Dezernent für Bauen und Umwelt im Kreis Minden-Lübbecke. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben damit jetzt mehr Klarheit bei der Entscheidung über zukünftige Genehmigungsanträge.“
(Text: Sabine Ohnesorge - Kreis Minden-Lübbecke / Motivfoto: Archiv)

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