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Tipps und Hinweise der Polizei zum Schulstart

Minden-Lübbecke -

Es ist wieder soweit! Die Schulferien in Nordrhein-Westfalen sind beendet, für alle Schüler beginnt an diesem Mittwoch, 30. August 2017, wieder der "Ernst des Lebens".

Die Sommerferien sind vorbei, die Schule beginnt wieder. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder im Auto: Alle sollten besonders vorsichtig sein. Grafik: Laura Mülders

Es ist wieder soweit! Die Schulferien in Nordrhein-Westfalen sind beendet, für alle Schüler beginnt an diesem Mittwoch, 30. August 2017, wieder der "Ernst des Lebens". Auch die SchulanfängerInnen werden einen Tag später voller Neugierde und Tatendrang ihre ersten Schultage erleben.

Auch wenn sich die meisten Unfälle mit Kindern in deren Freizeit ereignen, kommt es zu Schulbeginn oder Schulschluss immer wieder zu Unfällen auf Straßen und Wegen. Damit unsere Kinder ihren Schulweg insbesondere zu den Grundschulen im Kreis Herford sicher bewältigen können, ist die Polizei auch in diesem Jahr wieder mit Aktionen präsent.

Neben Maßnahmen zur Hilfestellung vor Ort und zur Aufklärung hinsichtlich möglicher Gefahrenfelder sorgen Beamtinnen und Beamte des Bezirksdienstes, des Verkehrsdienstes, der Verkehrssicherheitsberater und natürlich auch aller Polizeiwachen rund um den Schulbeginn durch eine Vielzahl von Kontrollen für die Sicherheit der Schüler.

Aber: Neben den für die Verkehrsplanung zuständigen Behörden sind im Rahmen der Verkehrserziehung Polizei, Eltern und Schule besonders gefordert, Kinder zu einem verkehrssicheren Verhalten anzuleiten.

Neben den Kindern hofft die Polizei im besonderen Maße weiterhin auf die gute Kooperation mit den Eltern und den Lehrern, deren Ansprache und Begleitung für die jungen Verkehrsteilnehmer von ganz besonderer Bedeutung sind.

Tipps der Polizei zum Thema „Sicherer Schulweg für alle Eltern - Ihr Kind geht zu Fuß zur Schule“

  • Denken Sie daran, dass auf ein Kind, das den Straßenverkehr plötzlich bewusst wahrnehmen muss, eine Vielzahl von neuen Eindrücken einstürzen. Soll ein 6 - bis 7 -jähriger Schulanfänger richtig auf diese Eindrücke reagieren, ist er oder sie oftmals überfordert und braucht Ihre Unterstützung.
  • Begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Wochen zur Schule und lassen es dabei nach einer Zeit selbst entscheiden, wann und wo es eine Fahrbahn überquert. Zum Schluss folgen Sie Ihrem Kind mit einem Abstand und kontrollieren (auch "heimlich") sein richtiges Verhalten im Straßenverkehr. 
  • Beobachten Sie Ihr Kind und achten Sie darauf, ob es sich über einen längeren Zeitraum konzentrieren kann, Entfernungen herannahender Fahrzeuge richtig einschätzt, Gefahren erkennt, den Unterschied zwischen Fahrbahn, Gehweg und Radweg kennt und sich auf besondere Situationen im Straßenverkehr (Baustellen, parkende Fahrzeuge, u. ä.) einstellen kann. 
  • Nehmen Sie sich Zeit bei der individuellen Verkehrserziehung Ihres Kindes und nutzen Sie dafür die täglichen kleinen Fußwege. 
  • Bevor Sie mit dem Kind eine Fahrbahn überqueren, halten Sie kurz auf dem Gehweg vor der Bordsteinkante an. Ein Kind braucht diese Zeit, um sich einen Überblick über die Verkehrssituation zu verschaffen. 
  • Kinder haben oft das Problem, Rechts und Links zu unterscheiden. Überlegen Sie deshalb mit ihm an konkreten Stellen, von wo Fahrzeuge kommen können, damit es dort in die richtige Richtung schaut. Grundsätzlich soll es sich natürlich in beide Richtungen versichern, dass die Straße frei ist. 
  • Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Kind nun häufig bei Dunkelheit und in der Dämmerung unterwegs sein wird. Deshalb ist helle und reflektierende Kleidung lebenswichtig. 
  • Besuchen Sie Elternveranstaltungen, die sich mit der Verkehrserziehung von Kindern beschäftigen und in der Regel in Zusammenarbeit mit der Polizei über Schulen und Kindergärten angeboten werden. 
  • Denken Sie aber auch immer an Ihr eigenes gutes Vorbild, das Kinder wesentlich intensiver prägt, als zeitlich begrenzter Verkehrsunterricht.

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Ihr Kind wird mit dem Auto zur Schule gebracht

  • Denken Sie daran, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, während der Fahrt eine geeignete Rückhalteeinrichtung haben müssen. Fehlt ein solches Rückhaltesystem, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern es besteht für Ihr Kind ein erheblich höheres Risiko, schwer verletzt zu werden. 
  • Der Kindersitz sollte amtlich geprüft und genehmigt sein, was Sie an speziellen Kennzeichnungen erkennen. 
  • Lesen Sie genau die Bedienungsanleitung zu dem von Ihnen verwendeten Rückhalte-System. Viele Kinder verletzen sich, weil der Kindersitz falsch montiert wurde. 
  • Achten Sie bei Sitzerhöhungen darauf, dass der Gurt deutlich über das Schlüsselbein und nicht zu nah am Hals geführt wird. Der Beckengurt sollte wirklich über das Becken und nicht über den Bauch führen. Dazu dienen die Gurtführungen, die sich an den Seiten der Sitzerhöhungen befinden. 
  • Schnallen Sie sich immer an und geben damit Ihrem Kind ein gutes Beispiel. 
  • Lassen Sie Ihr Kind immer an der Seite zum Bürgersteig ein- und aussteigen; achten Sie dabei aber bitte auf Radfahrer. 
  • Behindern und gefährden Sie bei der An- und Abfahrt vor der Schule keine Kinder, die zu Fuß unterwegs sind. Halten Sie lieber in ausreichender Entfernung von der Schule an und lassen Ihr Kind ruhig ein paar Meter gehen. 
  • Bitte denken Sie daran, dass Sie als Fahrzeugführer/-in an haltenden Schulbussen grundsätzlich in beiden Richtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) vorbeifahren. Hat der Schulbus die Warnblinkanlage eingeschaltet, ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten droht ein Bußgeld.

(Text: Polizei)

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