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Stadt vergibt noch bis Ende des Jahres Fördermittel

Lübbecke -

Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, die Eigentümer eines eingetragenen Denkmals sind, können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke Förderanträge zum Erhalt, zur Pflege und zur Präsentation von Denkmälern stellen

Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, die Eigentümer eines eingetragenen Denkmals sind, können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke Förderanträge zum Erhalt, zur Pflege und zur Präsentation von Denkmälern stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz des Denkmals erforderlich sind.

Der Zeitraum des Förderprogramms läuft bis 31. Dezember 2022. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuschüsse müssen im Einzelfall mindestens 200 Euro betragen und dürfen den Betrag von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die Anträge sind schriftlich vor Maßnahmenbeginn zusammen mit einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen, einem Kostenvoranschlag und Fotos einzureichen.

Weitere Informationen stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW in einer Broschüre bereit. Diese kann im Internet unter www.mhkbg.nrw.de/publikationen (Broschürenservice, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Nr. S-259) heruntergeladen oder in Papierform bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke angefordert werden.

Die Stadt Lübbecke hat den Zuwendungsbescheid 2022 für Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahme erhalten.

Quelle: Stadt Lübbecke, Foto: Hallo Lübbecke