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Rat erlässt neue Verordnung zum verkaufsoffenen Sonntag

Lübbecke -

Der Lübbecke Rat hat in seiner Sitzung am Montag einstimmig Verordnungen für Sonntagsöffnungen der Geschäfte zum Wurstmarkt  und zum Weihnachtsmarkt beschlossen.

Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am Montag einstimmig Verordnungen für Sonntagsöffnungen der Geschäfte zum Wurstmarkt (28. Oktober 2018) und zum Weihnachtsmarkt (9. Dezember 2018) beschlossen. Die Verordnungen treten an diesem Donnerstag, 25. Oktober 2018, in Kraft und gelten ausschließlich für die Geschäfte in der Lübbecker Innenstadt. In unserer Grafik unten ist dieser Geltungsbereich farblich markiert. 

Der Lübbecke Rat hat in seiner Sitzung am Montag einstimmig Verordnungen für Sonntagsöffnungen der Geschäfte zum Wurstmarkt  und zum Weihnachtsmarkt beschlossen.

Mit diesen Beschlüssen hat der Rat auf die Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Lübbecke vor dem Verwaltungsgericht Minden reagiert. „Wir sind zuversichtlich, dass wir unseren Gästen nach Beschluss dieser neuen Verordnung durch den Rat der Stadt Lübbecke beim Wurstmarkt nun doch einen entspannten Familieneinkaufstag von 13 bis 18 Uhr anbieten können“, erklärt Peter Schmüser, Geschäftsführer Lübbecke Marketing. (Text und Grafiken: Stadt Lübbecke)