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Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Minden-Lübbecke -

Die aktuell wieder leicht ansteigenden Fallzahlen im Kreis Minden-Lübbecke sind im Wesentlichen auf Reiserückkehrende aus Risikogebieten zurückzuführen. Bisher handelte es sich bei den aktuellen Fällen um die Balkanländer Kosovo, Bulgarien, Serbien und Albanien. Generell ist die Gefahr für eine Infektion mit Covid 19 bei einem Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet erhöht.  

Informationen zur Reiserückkehr

Reisende, die aus einem der aktuell ausgewiesenen Risikogebiete zurückkehren, müssen sich beim Gesundheitsamt des Kreises melden (Kontakt siehe unten). Für sie besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Der Kreis empfiehlt Reisenden ebenso wie Arbeitgebern, sich umfassend zu informieren und Vorkehrungen zu treffen, um eine erneute Ausbreitung des Virus so gut wie möglich zu vermeiden.  

Vor Urlaubs-und sonstigen Reisen sollten sich Reisende über Hinweise und Regelungen der einzelnen Länder beim Robert-Koch-Institut und dem Auswärtigen Amt informieren. Dies dient dem Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit von Familie, Freunden und Kollegen. Wenn es um die Reise in ein Risikogebiet geht, kann dies außerdem arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es empfehlenswert, sich vor Reiseantritt beim eigenen Arbeitgeber darüber zu informieren, welche internen Regelungen gerade für die Rückkehr aus einem Risikogebiet bestehen. Sollten Arbeitnehmer*innen entgegen bestehender Reisewarnungen in einen Staat oder eine Region reisen, die als Risikogebiet eingestuft ist, kann dieses dazu führen, dass Ansprüche auf Lohn, Entgelt, Verdienstausfall oder auch sonstige Ansprüche und Leistungen entfallen.

Hinweise und Regelungen der einzelnen Länder für Urlaubs- und sonstige Reisen sowie die jeweils aktuelle Einstufung als Risikogebiet gibt es auf den Internetseiten:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

In Nordrhein-Westfalen gilt für Ein- und Rückreisende aktuell die Coronaeinreiseverordnung (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - CoronaEinrVO). Hier ist geregelt, dass Personen, die aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich während der vorangegangenen 14 Tage vor Einreise nach NRW in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich sofort und direkt nach der Einreise in Quarantäne zu begeben. Wegen dieser Quarantänepflicht dürfen sie nach Rückkehr keine Arbeitsleistungen beim Arbeitgeber erbringen.

Alle wichtigen Informationen zur Coronaeinreiseverordnung sind hier zu finden: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#70088aff

Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden. Auch alle anderen Bürger*innen, die Fragen zur Coronaeinreiseverordnung haben, können sich an das Gesundheitsamt des Kreises wenden unter E-Mail: einreise.covid@minden-luebbecke.de

Der Kreis Minden-Lübbecke hat auch für Fragen zur Einreise ein Bürger-Telefon eingerichtet - Telefonnummer: 0571-80715999. Das Telefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr besetzt. (Text: Sabine Ohnesorge - Kreis Minden-Lübbecke)