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Offene Ganztagsschule bleibt in bewährter kommunaler Hand

Minden-Lübbecke -

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(vorne v.l.) Bürgermeister Frank Haberbosch, Bürgermeister Kai Abruszat, Kreisjugendamtsleiterin Süsann Püfke, (hinten v.l.) Bürgermeister Dirk Breves, Bürgermeister Dr. Henning Vieker, Landrat Ali Doğan. Foto: Stadt Espelkamp

Ab August 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter – also auf einen Platz im Offenen Ganztag. Schon in den vergangenen Jahren haben die acht Kommunen im Kreisjugendamtsbezirk – Espelkamp, Lübbecke, Petershagen, Stemwede, Pr. Oldendorf, Rahden, Hille, Hüllhorst – im Offenen Ganztag gute Strukturen und Netzwerke entwickelt. Diese erfolgreiche Arbeit soll auch in Zukunft fortgeführt werden. Mit einer Unterschrift haben jetzt bereits vier der Bürgermeister (Dr. Henning Vieker – Espelkamp, Frank Haberbosch – Lübbecke, Kai Abruszat – Stemwede und Dirk Breves – Petershagen) und Landrat Ali Doğan gemeinsam mit der Leiterin des Kreisjugendamtes Süsann Püfke im Rathaus Espelkamp die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Ganztagsförderung durch die Kommunen festgesetzt.

„Wir freuen uns sehr, dass wir diese gut bewährten Strukturen damit fortsetzen können“, sagt Landrat Ali Doğan. Denn: Der neue Anspruch nach Bundesrecht richtet sich an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die letztverantwortlich für das auskömmliche Vorhandensein von Ganztagsplätzen sind, also eigentlich an das Kreisjugendamt. Durch die jetzt unterzeichnete Vereinbarung wechselt die Aufgabe als solche nicht von den Kommunen zum Kreis, sondern bleibt in der etablierten Struktur.

Die vier Bürgermeister hatten diese Vorgehensweise zuvor in ihren Ratssitzungen beschließen lassen, inzwischen liegen auch die Ratsbeschlüsse aus Hille und Preußisch Oldendorf vor. Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Kommunen Hüllhorst und Rahden soll bis zum Jahresende in beiden Kommunen folgen. Für Frank Haberbosch gehört diese Unterschrift zu seinen letzten Amtshandlungen, bevor er sich Ende Oktober in den Ruhestand verabschiedet.

Hintergrund: 

Seit Einführung der Offenen Ganztagsschule (OGS) in NRW zum Schuljahr 2003/2004 sind die Kommunen als Schulträger für die Umsetzung dieses Angebots verantwortlich. Das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021 führt nun diesen individuellen Rechtsanspruch eines Kindes auf Förderung in einer Tageseinrichtung ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein. Dieser Anspruch tritt mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft und wächst ab Klasse 1 auf.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke