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Neue Regeln für Bürgertests

Minden-Lübbecke -

In der neuen Testverordnung ändern sich die Regeln für die Bürgertests. In den Testzentren der Mühlenkreiskliniken werden diese neuen Regeln ab sofort umgesetzt. In der neuen Testverordnung ändern sich die Regeln für die Bürgertests. In den Testzentren der Mühlenkreiskliniken werden diese neuen Regeln ab sofort umgesetzt.  Unter bestimmten Bedingungen bleibt der Corona-Test kostenfrei. Das gilt beispielsweise für Kinder unter fünf Jahren, Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft, Menschen mit einer nachgewiesenen Kontraindikation zur Coronaschutzimpfung oder bei Freitestungen von Patienten in Isolation. Auch wer Personen in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus besuchen will oder selbst eine Person in häuslichem Umfeld pflegt, kann sich weiterhin kostenfrei testen lassen. Ohne Zuzahlung bleibt zudem ein Test für Personen, die mit einer nachweislich infizierten Person in einem Haushalt leben. Die Testpersonen müssen hierfür jeweils einen Nachweis erbringen.  Als Testzentren mit ärztlicher Leitung sind die Mühlenkreiskliniken darüber hinaus berechtigt, Menschen beim Vorliegen von grippalen Symptomen, die eine Corona-Infektion vermuten lassen, einen kostenfreien Test anzubieten.  Eine Eigenbeteiligung von drei Euro müssen Testwillige zahlen, wenn sie am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen, oder eine Person treffen, die älter als 60 Jahre ist oder aufgrund von Vorerkrankungen oder Beeinträchtigungen ein hohes Risiko aufweisen, schwer an Covid zu erkranken.  Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, muss den Corona-Test aus eigener Tasche finanzieren. Der Preis bei den Testzentren der Mühlenkreiskliniken beläuft sich auf 8,8 Euro für einen Einzeltest und auf 8 Euro bei der Abnahme von mindestens zehn Gutscheinen.  Zahlungen können ausschließlich per EC- und Kreditkarte an unseren Teststellen erfolgen. Bargeld kann an den Teststellen leider nicht angenommen werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, auf Rechnung Gutscheine zu erwerben.  Das Vorliegen einer Anspruchsgrundlage für einen Corona-Test wird über eine Selbstauskunft erklärt. Diese muss mitgebracht oder vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular ist auf der Internetseite der Mühlenkreiskliniken unter www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum abrufbar. Alle Anspruchsgrundlagen müssen gegenüber den Mitarbeitenden glaubhaft belegt oder versichert werden. Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen und damit die Wartezeit zu verkürzen, werden die Testwilligen gebeten, das Formular ausgefüllt mitzubringen. Um sich auszuweisen, ist ein amtliches Dokument (Ausweis, Führerschein oder ähnliches) vorzuzeigen. „Die Zahl der Schnelltests an unseren Testzentren steigt aktuell Tag für Tag. Derzeit werden etwa 4.000 Schnelltests pro Tag von uns durchgeführt. Etwa jeder vierte Test ist positiv. Eine solche Positivitätsrate haben wir bisher noch nicht beobachtet“, sagt der ärztliche Leiter der Testzentren Prof. Dr. Franz-Josef Schmitz. Der Labormediziner rät, die Testmöglichkeiten weiterhin zu nutzen. „Jede Infektionskette, die aufgrund eines Tests frühzeitig unterbrochen wird, hilft, die Pandemie in Schach zu halten“, sagt Professor Schmitz.  Den Grund für die zunehmende Zahl an Infektionen führt der Ärztliche Leiter der Testzentren und Direktor des Instituts für Laboratoriumsmedizin des Universitätsklinikums Minden, Professor Dr. Franz-Josef Schmitz auf die neuen Subvarianten BA4 und BA5 der Omikron-Mutation zurück. „Wir finden in unseren Sequenzierungen in unserem Labor des Universitätsklinikums Minden jetzt ausschließlich die neuen Subvarianten. Vor einigen Wochen hatten wir noch keinen einzigen BA5-Fall. Eine solche rasante Verbreitung habe ich noch bei keiner anderen Variante erlebt“, erläutert Professor Schmitz.  Trotz der sehr hohen Infektiosität der BA5-Variante sind die meisten Verläufe mild. „Im Krankenhaus müssen bisher wenig Corona-Patientinnen und Patienten behandelt werden“, so Schmitz.  Da die neue Testverordnung erst in der Nacht vor dem Inkrafttreten vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht wurde, kann es in den nächsten Tagen an den Testzentren etwas holprig werden. „Die neuen Abläufe müssen sich erst einspielen. Wir hätten uns gewünscht, dass wir etwas mehr als nur ein paar Stunden Zeit zur Vorbereitung gehabt hätten. Ich bitte insbesondere die Testpersonen um Geduld, wenn es an der einen oder anderen Stelle in den nächsten Tagen etwas harkt“, sagt JWK-Geschäftsführer Mario Bahmann.  Das Testzentrum auf dem Blasheimer Markt in Lübbecke wird von Montag, 4. Juli, bis voraussichtlich einschließlich Mittwoch, 6. Juli, vorübergehend geschlossen. Grund dafür sind kurzfristige Umbaumaßnahmen am Testzentrum. Das Testzentrum wird künftig nicht mehr als Drive-In, sondern als Walk-In betrieben. Ab dem 7. Juli steht das Testzentrum auf dem Blasheimer Markt dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Testungen bereit. Die übrigen Testzentren der Mühlenkreiskliniken sind weiterhin, wie gewohnt, geöffnet.  Quelle: MKK, foto: Hallo Minden

In der neuen Testverordnung ändern sich die Regeln für die Bürgertests. In den Testzentren der Mühlenkreiskliniken werden diese neuen Regeln ab sofort umgesetzt.

Unter bestimmten Bedingungen bleibt der Corona-Test kostenfrei. Das gilt beispielsweise für Kinder unter fünf Jahren, Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft, Menschen mit einer nachgewiesenen Kontraindikation zur Coronaschutzimpfung oder bei Freitestungen von Patienten in Isolation. Auch wer Personen in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus besuchen will oder selbst eine Person in häuslichem Umfeld pflegt, kann sich weiterhin kostenfrei testen lassen. Ohne Zuzahlung bleibt zudem ein Test für Personen, die mit einer nachweislich infizierten Person in einem Haushalt leben. Die Testpersonen müssen hierfür jeweils einen Nachweis erbringen.

Als Testzentren mit ärztlicher Leitung sind die Mühlenkreiskliniken darüber hinaus berechtigt, Menschen beim Vorliegen von grippalen Symptomen, die eine Corona-Infektion vermuten lassen, einen kostenfreien Test anzubieten.

Eine Eigenbeteiligung von drei Euro müssen Testwillige zahlen, wenn sie am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen, oder eine Person treffen, die älter als 60 Jahre ist oder aufgrund von Vorerkrankungen oder Beeinträchtigungen ein hohes Risiko aufweisen, schwer an Covid zu erkranken.

Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, muss den Corona-Test aus eigener Tasche finanzieren. Der Preis bei den Testzentren der Mühlenkreiskliniken beläuft sich auf 8,8 Euro für einen Einzeltest und auf 8 Euro bei der Abnahme von mindestens zehn Gutscheinen.

Zahlungen können ausschließlich per EC- und Kreditkarte an unseren Teststellen erfolgen. Bargeld kann an den Teststellen leider nicht angenommen werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, auf Rechnung Gutscheine zu erwerben.

Das Vorliegen einer Anspruchsgrundlage für einen Corona-Test wird über eine Selbstauskunft erklärt. Diese muss mitgebracht oder vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular ist auf der Internetseite der Mühlenkreiskliniken unter www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum abrufbar. Alle Anspruchsgrundlagen müssen gegenüber den Mitarbeitenden glaubhaft belegt oder versichert werden. Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen und damit die Wartezeit zu verkürzen, werden die Testwilligen gebeten, das Formular ausgefüllt mitzubringen. Um sich auszuweisen, ist ein amtliches Dokument (Ausweis, Führerschein oder ähnliches) vorzuzeigen.

„Die Zahl der Schnelltests an unseren Testzentren steigt aktuell Tag für Tag. Derzeit werden etwa 4.000 Schnelltests pro Tag von uns durchgeführt. Etwa jeder vierte Test ist positiv. Eine solche Positivitätsrate haben wir bisher noch nicht beobachtet“, sagt der ärztliche Leiter der Testzentren Prof. Dr. Franz-Josef Schmitz. Der Labormediziner rät, die Testmöglichkeiten weiterhin zu nutzen. „Jede Infektionskette, die aufgrund eines Tests frühzeitig unterbrochen wird, hilft, die Pandemie in Schach zu halten“, sagt Professor Schmitz.

Den Grund für die zunehmende Zahl an Infektionen führt der Ärztliche Leiter der Testzentren und Direktor des Instituts für Laboratoriumsmedizin des Universitätsklinikums Minden, Professor Dr. Franz-Josef Schmitz auf die neuen Subvarianten BA4 und BA5 der Omikron-Mutation zurück. „Wir finden in unseren Sequenzierungen in unserem Labor des Universitätsklinikums Minden jetzt ausschließlich die neuen Subvarianten. Vor einigen Wochen hatten wir noch keinen einzigen BA5-Fall. Eine solche rasante Verbreitung habe ich noch bei keiner anderen Variante erlebt“, erläutert Professor Schmitz.

Trotz der sehr hohen Infektiosität der BA5-Variante sind die meisten Verläufe mild. „Im Krankenhaus müssen bisher wenig Corona-Patientinnen und Patienten behandelt werden“, so Schmitz.

Da die neue Testverordnung erst in der Nacht vor dem Inkrafttreten vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht wurde, kann es in den nächsten Tagen an den Testzentren etwas holprig werden. „Die neuen Abläufe müssen sich erst einspielen. Wir hätten uns gewünscht, dass wir etwas mehr als nur ein paar Stunden Zeit zur Vorbereitung gehabt hätten. Ich bitte insbesondere die Testpersonen um Geduld, wenn es an der einen oder anderen Stelle in den nächsten Tagen etwas harkt“, sagt JWK-Geschäftsführer Mario Bahmann.

Das Testzentrum auf dem Blasheimer Markt in Lübbecke wird von Montag, 4. Juli, bis voraussichtlich einschließlich Mittwoch, 6. Juli, vorübergehend geschlossen. Grund dafür sind kurzfristige Umbaumaßnahmen am Testzentrum. Das Testzentrum wird künftig nicht mehr als Drive-In, sondern als Walk-In betrieben. Ab dem 7. Juli steht das Testzentrum auf dem Blasheimer Markt dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Testungen bereit. Die übrigen Testzentren der Mühlenkreiskliniken sind weiterhin, wie gewohnt, geöffnet.

Quelle: MKK, Foto: Hallo Minden