Naturschutzbeirat für ein Verbot von Schottergärten
Kreis Herford/Minden-Lübbecke -

Der Naturschutzbeirat des Kreises Herford hat die Kommunen des Kreises in einem Beschluss dazu aufgefordert, sogenannte Schottergärten in Bebauungsplänen zu verbieten. Der Kreis Herford solle in diesem Zusammenhang die Beseitigung von Schottergärten und Betonpflasterflächen im Rahmen des Klimaschutzprogramms fördern.
Die Mitglieder des Naturschutzbeirats kritisieren die neu angelegten Schottergärten als umwelt- und klimaschädlich. „Blühende Vorgärten mit Wildpflanzen sind für Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge wichtige Lebensräume und bieten Unterschlupf für Kleinsäuger. Insekten bieten wiederum anderen Wildtieren, insbesondere Singvögeln, Nahrung. Schottergärten sind hingegen ökologisch wertlos“, erklärt Ullrich Richter, Vorsitzender des Beirats.
Zudem seien die Schottergärten und Betonflächen in Siedlungen schädlich für das Klima. „Sie heizen sich an Sommertagen stark auf, speichern die Hitze und haben keine kühlende Wirkung in der Nacht. In Zeiten des Klimawandels stehen sie nicht als kühlende Flächen zur Verfügung“, so Richter. Ferner seien sie für den Wasserhaushalt äußerst nachteilig, da Wasser hier schlecht bis gar nicht versickern kann. Das häufig direkt in die Kanalisation eingeleitete Wasser führe bei Starkregen oft zu einer Überlastung der Kanalisation und schadet der Grundwasserneubildung.
Auch aus Sicht der Eigentümer hat die Errichtung eines Schottergartens nach Auskunft des Naturschutzbeirates Nachteile. Diese beziehen sich neben möglicher Gebäudeschäden bei Starkregen insbesondere auf die Pflege: „Der Eintrag von Laub und Staub durch den Wind bildet den Nährboden für Flugsamen. Unerwünschter Aufwuchs von heimischen Pflanzen ist die Folge. Chemische Bekämpfung ist verboten und mühevolles Zupfen auf dem schlecht begehbaren Schotter nahezu unmöglich“, so Ullrich Richter. Die pflegeleichte Alternative seien bodendeckende Sträucher und Stauden. Diese müssten nur in den ersten Monaten krautfrei gehalten werden.
Die rechtliche Grundlage für ein generelles Verbot von Schottergärten biete die Landesbauordnung. Hier heißt es, dass nicht mit Gebäuden überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen und zu begrünen sind.
(Text: Patrick Albrecht – Kreis Herford / Motivfoto:
Kommentar +++ Kommentar +++ Kommentar+++ Kommentar+++ Kommentar+++
Ein herausragendes Merkmal menschlichen Handelns ist, dass es auf Lernen und Erfahrungen beruht – jedenfalls bei vielen Zeitgenossen. Das bedeutet, dass man sein Tun ständig in Frage stellt und es gegebenenfalls neuem Wissen und gesammelten Erfahrungen anpasst.
Vor diesem Hintergrund hat der Naturschutzbeirat im Nachbarkreis Herford mit der Aufforderung an die Kommunen im Kreis, Schottergärten in Bebauungsplänen zu verbieten, einen nachahmenswerten Beschluss gefasst. Und auch die vorgeschlagene Förderung der Beseitigung derartiger „Gärten“ verdient Respekt und Aufmerksamkeit.
Eine Ansammlung von verschiedenen großen Steinen kann man allen Ernstes wohl kaum als „Garten“ bezeichnen. Und was vielleicht vor noch gar nicht langer Zeit gartengestalterisch in Mode war, darf durchaus ganz einfach „in die Tonne getreten werden“, wenn man später erkennt bzw. weiß, dass diese Mode ein „Fehlgriff“ war.
Gartenbau-Fachbetriebe und Landschaftsarchitekten haben darauf schon reagiert und weigern sich mittlerweile ganz einfach, derartige „Schotterwüsten“ überhaupt noch anzulegen. Gut so! Und deshalb bleibt mit Blick auf unser sowieso schon so arg strapaziertes Klima und die dezimierte Insektenwelt nur zu hoffen, dass die Kommunen im Kreis Herford schnellstens reagieren und diese Initiative des Naturschutzbeirates unterstützen: mit „Schottergärten“-Verbot und Rückbau-Förderung. Damit an dieser sichtbaren Stelle Klimaschutz keine Worthülse bleibt.
Ach so: Dieser Beschluss des Naturschutzbeirates im Kreis Herford ist natürlich keiner, der nur auf einen Kreis beschränkt ist bzw. bleiben muss. Der Naturschutzbeirat des Mühlenkreises Minden-Lübbecke könnte diese Initiative natürlich auch aufgreifen und umsetzen. Mal sehen, ob und wann der Naturschutzbeirat hier dem Begriff in seinem Namen gerecht wird.
-hallo-lübbecke-