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Nachweis der Blauzungenkrankheit hat Auswirkungen

Nordrhein-Westfalen -

Seit Herbst 2025 werden immer wieder Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in verschiedenen Regionen Deutschlands gemeldet. Der jüngste Ausbruch wurde in einem Rinderbestand im Landkreis Göttingen festgestellt.

Seit Herbst 2025 werden immer wieder Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in verschiedenen Regionen Deutschlands gemeldet. Der jüngste Ausbruch wurde in einem Rinderbestand im Landkreis Göttingen festgestellt. Dort wurde das Blauzungenvirus des Serotyps 8 (Bluetongue Virus Typ 8, BTV-8) nachgewiesen. Da jeder bestätigte Ausbruch die Einrichtung eines Restriktionsgebiets mit einem Radius von 150 Kilometern nach sich zieht, waren durch die bereits bestehenden sowie den aktuellen Ausbruch inzwischen nahezu alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen von Restriktionsgebieten erfasst. Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Ministerium in Düsseldorf am 22.07.2026 entschieden, Nordrhein-Westfalen insgesamt als „nicht frei“ von BTV-8 einzustufen.

Für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten – hierzu gehören insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen – aus NRW heraus in bislang noch BTV-8-freie Gebiete anderer Bundesländer und in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten spezielle rechtliche Vorgaben, die von den Tierhaltern*innen zu beachten sind. Diese Vorgaben sind auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheitrankheit aufgeführt.

Die Regelungen für nationale Verbringungen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3, ein anderer Typ des Blauzungenvirus, gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen, weil seit fast zwei Jahren ganz Deutschland nicht mehr als frei von BTV-3 gilt.

Über die Blauzungenkrankheit:

Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige, virusbedingte Tierseuche. Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen. Aber auch Lamas, Alpakas oder wiederkäuende Wildtiere können erkranken. Für Menschen und andere Tiere besteht keine Gefahr. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. Das Blauzungen-Virus wird nicht direkt über den Kontakt von Tier zu Tier verbreitet, sondern die Übertragung erfolgt durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken, sogenannter Gnitzen.

Typische Symptome vor allem bei Schafen seien hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. Damit verbunden kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt jedoch nur selten auf. Bei Rindern findet sich in erster Linie ein Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen, Entzündungen der Maulschleimhaut und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet. Todesfälle bei Tieren sind möglich.

Eine Impfung gegen BTV-8 und auch gegen die BTV-Typen 3 und 4 ist möglich, kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher wird allen Tierhaltern dringend geraten, ihre Tiere empfänglicher Arten impfen zu lassen. Informationen zur Beihilfe für Impfungen gegen BTV-3 (Rind und Schaf) und BTV-8 (nur Rind) sind auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW zu finden.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden