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Mutterschaftsgeld: Sicherung des Einkommens

Minden-Lübbecke -

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Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Damit ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht, zahlte die AOK NordWest im Kreis Minden-Lübbecke in 2024 für 495 Versicherte Mutterschaftsgeld. Foto: AOK/colourbox/hfr. 

Im Kreis Minden-Lübbecke wurden in 2024 insgesamt 2.718 Geburten registriert. Davon erhielten 495 AOK-Versicherte im Kreis Minden-Lübbecke in 2024 Mutterschaftsgeld. Als größte gesetzliche Krankenkasse im Land zahlte die AOK NordWest fast 749.000 Euro für ihre weiblichen Mitglieder in 2024. Das geht aus einer Auswertung der AOK NordWest geht hervor.  „Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen kein finanzieller Nachteil entsteht, können sie Mutterschaftsgeld beantragen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeit-nehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeits-entgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Leistungen während der Schwangerschaft

Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Heb-amme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weiter-geführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für ihre schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Des Weiteren beteiligt sich die AOK im Rahmen ihres 500 Euro Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken. 

Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw.

Quelle: AOK NordWest