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Mord im Wiehen: Lebenslänglich

Oberbauerschaft / Bielefeld -

 

Lebenslange Freiheitsstrafe: Mit diesem Urteil ahndete das Landgericht am Donnerstag die Tat des Liebespaares aus Bünde, das am 21. Mai eine Frau auf den Kahle Wart Parkplatz ins Wiehengebirge gelockt und hier getötet hat. Staatsanwalt Mackel hatte für beide Angeklagten lebenslange Haft und für Dirk I. zusätzlich die Sicherungsverwahrung gefordert. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet.

Der Zuhörersaal war bis auf den letzen Platz besetzt. Die Mutter des Opfers nahm als Nebenklägerin an dem Verfahren teil.  Beim Gang in den Gerichtssaal am Donnerstagmorgen verbirgt die Angeklagte ihr Gesicht, während ihr Liebhaber das Blitzlichtgewitter mit einem Lächeln im Gesicht über sich ergehen lässt.

„Unglaublich, wozu Menschen fähig sein können“, stellt die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. Die Angeklagten hatten ihr Opfer in eine Falle gelockt und heimtückisch ermordet. Damit aber nicht genug. Nach der Tat waren die Angeklagten noch zweimal zum Tatort zurückgekehrt, hatten dem Opfer die neuen Schuhe ausgezogen und ihrer Barschaft von fünf Euro beraubt.

Lebenslange Freiheitsstrafe: Mit diesem Urteil ahndete das Landgericht am Donnerstag die Tat des Liebespaares aus Bünde, das am 21. Mai eine Frau auf den Kahle Wart Parkplatz ins Wiehengebirge gelockt und hier getötet hat.

Am Tatort Kahle-Wart Parkplatz erinnert ein Blumengebinde und eine brennende Kerze an das furchtbare Verbrechen vom 21. Mai 2011. Unweit der Schanke wurde Christine M. (28), Mutter einer kleinen Tochter, umgebracht und anschließend angezündet. 

Nur Zufall? Oder spielte der Angeklagte auch in einem ungeklärten Mordfall aus dem Jahre 1992 eine Rolle? Der Angeklagte selbst erzählte der Mutter des Opfers von dem Mord, als er nach Zeitungsveröffentlichungen nach ihrer Tochter fragte. Das 17-jährige Mordopfer soll damals auch keine Schuhe getragen haben. Die Leiche wurde auch hinter einer Schranke nahe dem jetzigen Tatort an der Kahlen Wart gefunden.

Die beiden Angeklagten hatten ihr späteres Opfer am 23. März auf der Geburtstagsfeier von Michael (37), dem Bruder der Angeklagten, kennengelernt. Das Schicksal nahm seinen Lauf, als Dirk I. gegen 23 Uhr die Geburtstagsfeier mit Christine W. verließ und den Gast nach Hause brachte. Christine W.  hatte sich schon auf der Geburtstagsfeier in Dirk verliebt und wollte mit Dirk schon daheim Zärtlichkeiten austauschen. Eine Woche später hat es dann zwischen den beiden gefunkt. In der Folgezeit haben sich Dirk und Christine jeden 2. Tag getroffen und hatten auch Geschlechtsverkehr miteinander.

Das Verhältnis blieb der von Dirk gehörnten Freundin Christine M. aber nicht verborgen.  Per SMS forderte sie ihren Freund auf, das Verhältnis zu beenden. Als dann die SMS nicht fruchtete, keimte in beiden Angeklagten der Entschluss, Christine M. eine „Abreibung“ zu geben. „Von töten war nie die Rede“, so der Angeklagte vor Gericht. Die Angeklagten sollen dann gemeinsam den Entschluss gefasst haben, mit ihrem späteren Opfer an die Weser zu fahren. Da sich die beiden Frauen aber nicht mehr mochten und das spätere Opfer mit Sicherheit nicht mitgefahren wäre, wenn Christine M. mit im Wagen gesessen hätte, hat sich die Angeklagte im Kofferraum des PKW „Opel Corsa“ versteckt.

 An der Weser herrschte  diesem Tag aber zu viel Publikumsverkehr. Um bei ihrer „Abreibung“ nicht entdeckt zu werden, fuhr das teuflische Liebespaar mit ihrem Opfer auf den einsamen Kahle Wart Parkplatz  in Oberbauerschaft. Dirk und Christine stiegen aus unterhielten sich und küssten sich. Dann lockte Dirk sein Verhältnis  mit den Worten „Ich habe noch ein Geschenk für Dich“ zum Kofferraum.  Langsam ging die Kofferraumhaube auf und plötzlich stand Christine M. vor der Nebenbuhlerin. Zwischen den Frauen kam es zu einem Kampf auf Leben und Tod. Die Hilferufe von Christine M. ignorierte der Angeklagte und überließ  Christine M ihrem Schicksal. Und als seine Freundin die Tat nicht mehr weiter ausführen wollte, herrschte Dirk sie mit den Worten an „Mach weiter“. Christine M. war bereits tot, als Dirk sein Verhältnis mit Benzin überschüttete und ansteckte.

Im Zuge der Ermittlungen hatten zahlreiche Polizeibeamte an den Tagen nach der Tat das Wiehengebirge im weiteren Tatumkreis nach Spuren durchkämmt. Computerexperten der Mordkommission hatten festgestellt, dass die Angeklagte Tage vor der Tat im Internet eine Antwort auf die Frage gesucht hat, wie man wohl am besten eine Leiche beseitigen kann. (Text und Fotos: Presse-BILD-Agentur Martin Kemper)

 

Zu diesem Bericht erreicht HALLO LÜBBECKE der folgende Kommentar von Horst Wiss:

Mit dem Mordopfer war ich seit dem Jahre 2000 eng befreundet. Sie war für mich wie eine Tochter und ich habe ihr in vielen Situationen geholfen. Ihren späteren Mörder hat sie mir auch vorgestellt. Ich mochte ihn nicht, weil ich das Gefühl hatte, dass er ein Aufschneider ist. Bei der Urteilsverkündung war ich anwesend und habe erlebt, wie gefühlskalt dieser Mensch ist. Ich wünsche mir, dass er sehr lange hinter Gittern bleibt. Christine, Du fehlst uns so sehr!