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Meyer-Prozess: Gericht hebt Haftbefehl auf

Bielefeld/Hüllh. -

Mit einem "Paukenschlag" begann am Mittwochmorgen um 9 Uhr ein weiterer Prozesstag vor dem Landgericht Bielefeld, in dem es um das nach wie vor mysteriöse Verschwinden des Hüllhorster Physiotherapeuten Karl-Friedrich Meyer geht. Nachdem die Vorsitzende Richterin Jutta Albert noch am Dienstag in der Sache eine sehr lange Zwischenberatung gehalten hatte, wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten Jörg Z. nun aufgehoben.

Rechtsanwalt Mario Prigge aus Bad Oeynhausen, einer der Anwälte des Angeklagten, kommentierte dies mit: „Alles deutet auf einen Freispruch hin“.

Staatsanwalt Walter sieht das aber etwas anders. Er sprach in seinem Plädoyer von Totschlag und von einem "Täter, der einen Menschen getötet hat, ohne Mörder zu sein". Der Angeklagte Zörg Z, die Mitangeklagte Christiane R. und Karl-Friedrich Meyer hätten in einer Dreiecksbeziehung gestanden, die Karl-Friedrich Meyer nicht wollte.

Mit einem "Paukenschlag" begann am Mittwochmorgen um 9 Uhr ein weiterer Prozesstag vor dem Landgericht BielefeldStaatsanwalt Walter sieht dort ein Motiv. Außerdem habe sich die Rolex- Luxusuhr des Hüllhorsters wenige Tage nach seinem Verschwinden im Besitz des Angeklagten befunden. Auch dies spreche nicht unbedingt für die Unschuld des Angeklagten. Hatte die Mitangeklagte dem Gericht doch mitgeteilt, dass Karl-Friedrich Meyer die Uhr am Tag seines Verschwindens noch getragen hatte.

Das Strafmaß für Totschlag liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Der Angeklagte ist vorbelastet, jedoch nicht einschlägig und befand sich zum Tatzeitpunkt unter Bewährung. Staatsanwalt Walter plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Für die Mitangeklagte beantragte der Staatsanwalt Freispruch

Am Schluss der Verhandlung ermahnte die Vorsitzende Richterin den Angeklagten, am nächsten Prozesstag in jedem Fall pünktlich zu erscheinen.
Der Prozess geht am 27. März 2015 mit der Urteilsverkündung zuende.

Rückblick auf den Prozessbeginn in 2014

Die Akten lagen bereits auf dem Richtertisch, als am ersten Verhandlungstag im vergangenen kurz vor 9 Uhr die Mitangeklagte Christiane R.(40) in Begleitung ihres Rechtsanwaltes den Gerichtssaal Nr. 1 des Landgerichts Bielefeld betrat. Kurz danach wurde auch der Hauptangeklagte Jörg Z. (46) in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Nachdem er von seinen Fesseln befreit worden war, schlossen sich die beiden herzlich in die Arme. Ein bizarres Bild angesichts des Vorwurfes Totschlag.

Zu einer weiteren, derart herzlichen Kontaktaufnahme der Angeklagten im Gerichtssaal kam es allerdings nicht mehr: Die Vorsitzende Richterin ordnete an, dass die Angeklagten ab sofort nicht mehr nebeneinander sitzen durften.

Vor dem Landgericht Bielefeld in Ostwestfalen müssen sich seitdem Jörg Z. (47) wegen Totschlags und Christiane R. (40) wegen Strafvereitelung verantworten. Sagen will das angeklagte Paar allerdings nichts. Die Ex-Lebensgefährtin des verschwundenen Karl-Friedrich Meyer aus Hüllhorst und ihr Liebhaber schweigen vor Gericht. Das wurde vom ersten Verhandlungstag an überdeutlich.

Im Zusammenhang mit dem nahezu spurlosen Verschwinden des Physiotherapeuten Karl-Friedrich Meyer sind bis heute eine Reihe von Fragen ungeklärt. Seit Oktober 2012 gilt Meyer als vermisst. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen aber von einem Verbrechen, nämlich Totschlag, aus.

Prozessbeobachter fragen sich: Kommt es nun zu einer Verurteilung wegen Totschlags – auch ohne Leiche? Vor dem Landgericht muss sich der 46-jährige Hauptangeklagte aus Petershagen verantworten. Die ehemalige Lebensgefährtin des Vermissten ist ebenfalls angeklagt. Sie soll dem Haupttäter ein falsches Alibi gegeben haben.

Rückblende

Im Mai 2013 gründete die Kripo nach dem Verschwinden von Karl-Friedrich Meyer eine Ermittlungskommission. Doch kein Zeuge hatte Meyer oder seinen auffälligen Jeep Wrangler gesehen. Es gab keinerlei Bewegung auf seinem Konto, und auch sein Handy blieb stumm. Auch ein Beitrag in der ZDF-Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ im Dezember 2013 brachte (noch) nicht den entscheidenden Durchbruch.

Als alle Hinweise ohne Ergebnis blieben, bekamen die Beamten immer mehr Zweifel an der Version der 40-jährigen Lebensgefährtin, die Karl-Friedrich Meyer als vermisst gemeldet hatte. Die Ermittler ließen nicht locker. Die Frau hatte zudem versucht, die Dreiecksbeziehung mit dem jetzigen Angeklagten zu verheimlichen.

Dem wegen Eigentumsdelikten vorbestraften 46-Jährigen wurde dann die Rolex-Armbanduhr (Modell Submariner) des Opfers zum Verhängnis. Unter falschem Namen und über einen Mittelsmann verkaufte er nach Erkenntnissen der Polizei diese Rolex-Uhr an eine dritte Person. Diese Spur wiederum konnte von der Polizei dann bis zum Käufer der Rolex zurückverfolgt werden.

Wie am zweiten Prozesstag bekannt wurde, hatte die Mitangeklagte vier Wochen nach dem Verschwinden von Karl-Friedrich Meyer versucht, die Kontrolle über sein Vermögen zu bekommen. Das Amtsgericht beauftragte jedoch einen Anwalt, die Vermögensverhältnisse von Meyer zu klären. Dabei wurde festgestellt, dass das Haus von Meyer beinahe leergeräumt worden war. Wie von der Polizei berichtet wurde, waren alle Möbel verschwunden. Ein Schrank soll sogar vom Hauptangeklagten über Ebay verkauft worden sein. (Text und Fotos: Presse-Bild-Agentur Nokem Martin Kemper)