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Lübbecker Schöffinnen und Schöffen gesucht

Lübbecke -

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Als Bürger Recht sprechen: Das ist die Aufgabe ehrenamtlicher Laienrichter, die in allgemeinen Strafsachen und Jugendstrafsachen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter an der Hauptverhandlung mitwirken. Weil mit Ablauf des Jahres die aktuelle Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen endet, sucht die Stadt Lübbecke wieder Frauen und Männer, die an den Verhandlungen des Schöffengerichts in Minden und der Strafkammern des Landgerichts Bielefeld teilnehmen.

Für die nächste Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen gesucht – in Lübbecke sechs an der Zahl. Der Rat der Stadt Lübbecke wird dazu in seiner Sitzung am 15. Juni eine Vorschlagsliste aufstellen, die doppelt so viele Bewerber enthalten muss. Aus dieser Liste wählen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lübbecke beziehungsweise das Kreisjugendamt in der zweiten Jahreshälfte die Schöffinnen und Schöffen.

Bewerber müssen zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Lübbecke wohnen, gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Neben diesen formalen Voraussetzungen sind vor allem persönliche Anforderungen gefragt: Sozialkompetenz, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitssinn und Standfestigkeit.

Interessierte können sich noch bis zum 30. April 2023 bei der Stadt Lübbecke bewerben. Bewerbungsformulare sowie nähere Informationen zur Wahl und zum Schöffenamt sind hier oder auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden.

Hier findet man das Bewerbungsformular.

Text: Stadt Lübbecke, Foto: Archiv