Fahren ohne Fahrerlaubnis endet in Haftanstalt
Lübbecke -
Die Polizei hat am Sonntagnachmittag auf der Mindener Straße einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Im Anschluss der polizeilichen Überprüfungen landete der Mann in der Justizvollzugsanstalt.
Eine Streifenwagenbesatzung war gegen 16.15 Uhr auf der Mindener Straße aus Gehlenbeck kommend in Richtung Lübbecke unterwegs, als ihr Augenmerk auf einen Audi fiel. Die Beamten entschieden sich den vor ihnen fahrenden Wagen einer Verkehrskontrolle zu unterziehen und gaben auf Höhe des Heuwegs entsprechende Anhaltezeichen. Nachdem der Fahrer aufgefordert wurde, Führerschein und Zulassungsbescheinigung auszuhändigen, gab dieser an, keinerlei Dokumente mit sich führen. Stattdessen teilte er den Gesetzeshütern seinen Namen mit. Weil die Einsatzkräfte jedoch Zweifel an der Richtigkeit hegten, nahmen sie den 26-Jährigen mit zur Polizeiwache. Eine Überprüfung im polizeilichen System führte dabei zu einer anderen Personalie, sowie zu der Erkenntnis, dass der Fahrer offenbar nie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Des Weiteren ergab die Abfrage, dass gegen den Lübbecker ein Haftbefehl von einem Amtsgericht in Oberbayern vorliegt. Nachdem die Beamten ihm diesen eröffneten, brachten sie den Gesuchten in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt und informierten die ausschreibende Behörde.
Obendrein erhält der Fahrzeugführer eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch die Halterin des Audis erwartet eine Strafanzeige, weil sie das Führen des Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat.