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Es gibt noch Geld für ehrenamtliche Arbeit

Minden-Lübbecke -

2020 wurde bereits darauf hingewiesen, dass zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Land Nordrhein-Westfalen eine „Vereinbarung zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise in Nordrhein-Westfalen“ geschlossen wurde. In diesem Rahmen hat der Kreis 20.000 Euro erhalten. Diese Fördermittel sind noch nicht ausgeschöpft. Vereine oder Organisationen sind herzlich eingeladen, einen Förderantrag zu stellen, wenn eine der unten genannten Maßnahmen auf ihr Engagement zutrifft.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Die Gelder sind für Freiwilligenagenturen, andere rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine gedacht.
  • Es sollen bestehende oder neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten vor Ort unterstützt werden, damit die Engagierten ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser und mit angemessenen Schutzvorkehrungen umsetzen können. Gemeint sind damit in erster Linie Aufwendungen für Hygienemittel (Anschaffung von Masken, Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel u.a.), Erstattung von Fahrtkosten für Einkaufsfahrten, EDV-Kosten (Videokonferenzen) etc.
  • Die Mittel dürfen für entstandene und entstehende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24.03.2020 genutzt werden.
  • Der Kreis hat in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Antragsformular im Internet zur Verfügung gestellt unter https://standort-minden-luebbecke.de/Corona-Infos-f%C3%BCr-Unternehmen-Vereine
  • Falls der Betrag überzeichnet wird, werden für eine Bewertung festgelegte Kriterien zugrunde gelegt, z.B. Höhe des Aufwands
  • Die Auszahlung der Fördermittel wurde bis 31.03.2021 verlängert

(Text: Mirjana Lenz - Kreis Minden-Lübbecke)