Corona: alle Events untersagt - öffentliche Einrichtungen dicht
Lübbecke -
Update vom 14.3.2020: Alle Schulen und Kitas ab Montag, 16. März 2020, geschlossen
Inzwischen hat die Landesregierung angeordnet, dass sämtliche Schulen in NRW ab Montag geschlossen bleiben. Am Montag und Dienstag sollen aber alle Lehrer in den Schulen anwesend sein, damit Eltern Betreuungsmöglichkeiten schaffen können. Schulen und Lehrer sollen laut NRW-Ministerpräsident Armin Laschet Pläne dafür erarbeiten, dass Abiturienten trotz der Krisensituation ihre Prüfungen absolvieren können.
Auch alle Kindergärten werden ab Montag geschlossen. Eltern sollen wenn möglich Urlaub oder Überstundenausgleich nehmen sowie alternative Betreuungsmöglichkeiten suchen. Die Landesregierung bittet darum, Kindergarten- und Schulkinder nicht von Großeltern betreuen zu lassen. Sie gehören zur Risikogruppe, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährdet sind.
Die Stadt bereitet sich auf die Einrichtung von Notbetreuungen für Kinder vor und hat dazu Kontakt mit Einrichtungsträgern aufgenommen. Zunächst steht dabei die Versorgung des Personenkreises im Mittelpunkt, der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Versorgung unmittelbar erforderlich ist: Rettungsdienst, ärztliche Versorgung, Feuerwehr und Polizei.
Um den eigenen Betrieb sicher aufrecht erhalten zu können, bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger darum, von Besuchen des Rathauses abzusehen und statt dessen in Verwaltungsangelegenheiten zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Für die Sachlagen, in denen ein persönliches Erscheinen unabdingbar ist, werden individuelle Termine vergeben.
Die Stadt Lübbecke bedauert die Unannehmlichkeiten, die mit den Einschränkungen des öffentlichen Lebens einhergehen und bittet um Verständnis für die Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. Ziel aller Anstrengungen ist es, die Infektionsausbreitung so gut es geht zu verlangsamen, um Zeit zu gewinnen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Lübbeckerinnen und Lübbecker sich in diesem Sinne auch im privaten Umfeld besonnen und verantwortungsbewusst verhalten werden.
(Text: Andreas Püfke - Stadt Lübbecke)
Update vom 13.3.2020: Alle Events abgesagt – öffentliche Einrichtungen geschlossen
Angesichts der Entwicklung rund um die Ausbreitung des Corona-Virus‘ auch im Lübbecker Land und der Einstufung als Pandemie, das heißt als weltweiter Ausbruch durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Stadt Lübbecke ihre Präventionsmaßnahmen kurzfristig verschärft. Mit einer am Freitag, 13. März 2020, bekannt gemachten Allgemeinverfügung untersagt die Stadt die Durchführung sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet, unabhängig von Größe und Teilnehmerzahl, bis einschließlich 30. April 2020. Alle öffentlichen Einrichtungen der Stadt bleiben bis auf weiteres geschlossen: Mediothek, Hallenbad, Stadthalle und die Bürgerbegegnungsstätte „Altes Amtsgericht“ sowie alle Sporthallen.
Von dem Veranstaltungsverbot betroffen sind auch das für das Wochenende 4./5. April 2020 geplante Innenstadtfest „Lübbecke tischt auf“ samt verkaufsoffenem Sonntag sowie sämtliche Konzerte, Feste, Vortragsveranstaltungen und dergleichen. Auch öffentliche Osterfeuer, das heißt solche mit einem unbestimmten Teilnehmerkreis, können nicht stattfinden. Alle bis Ende April 2020 geplanten Stadtführungen werden ausgesetzt.

In Umsetzung des Erlasses des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales von gestern (10. März 2020) zur Durchführung von Großveranstaltungen hat die Stadt Lübbecke als örtliche Ordnungsbehörde grundsätzlich festgelegt, dass alle Veranstaltungen im Stadtgebiet mit erwartet mehr als 1.000 Teilnehmern beziehungsweise Zuschauern bis auf Weiteres abzusagen sind. Für kleinere Veranstaltungen wird eine individuelle Gefahrenabschätzung getroffen und im Einzelfall entschieden.
Der Veranstalter der für kommenden Samstag in der Stadthalle geplanten Veranstaltung „Feel the Beat“ wird per ordnungsbehördlicher Verfügung angewiesen, die Veranstaltung abzusagen. Für einen Vortrag mit dem Autor Erich von Däniken am Mittwochabend sowie die Veranstaltung „Rock the Circus“ am Freitagabend in der Stadthalle, bei denen mit erheblich weniger Besuchern gerechnet wird, wird kurzfristig die Auflage erteilt, vollständige Teilnehmerlisten zu führen, um gegebenenfalls Ansteckungsketten nachvollziehen zu können.
Von dem Erlass betroffen sind auch die Handball-Bundesligisten TuS N-Lübbecke und GWD Minden, die ihre Heimspiele in der Kreissporthalle austragen. In Absprache mit den Vereinen wird die Stadt vorerst jedoch keine formale Anordnung erlassen, sondern zunächst die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung der HBL am kommenden Montag in Köln abwarten. Der Ministerialerlass sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, den Spielbetrieb ohne Zuschauerbeteiligung fortzuführen. Der Spielbetrieb der übrigen Sportvereine im Stadtgebiet kann aus ordnungsbehördlicher Sicht bis auf Weiteres ohne Einschränkungen fortgeführt werden.
Die Notwendigkeit der behördlichen Bewertung im Sinne der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung beziehungsweise Verlangsamung der Verbreitung von SARS-CoV-2 gilt grundsätzlich auch für alle privaten Veranstaltungen im Stadtgebiet. Wer die Durchführung einer Veranstaltung mit 200 oder mehr Teilnehmern plant, ist aufgefordert, sich mit dem Ordnungsamt der Stadt Lübbecke abzustimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen seine Veranstaltung stattfinden kann.
Die Weisung des Landesministeriums gilt unbefristet. Wann der Veranstaltungsbetrieb in Lübbecke wieder wie gewohnt aufgenommen werden kann, ist daher noch nicht klar.
(Text: Andreas Püfke - Stadt Lübbecke / Motivfoto: freakwave auf Pixabay)