Anmeldung zur Grün- und Gartenabfuhr online oder telefonisch
Espelkamp -

Grundstückseigentümer in Espelkamp haben auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Grün- und Gartenabfälle auf Antrag abholen zu lassen. Die Abfuhr wird im Zeitraum vom 2. März 2026 bis zum 3. April 2026 durchgeführt und ist spätestens bis zum 22. Februar 2026 zu beantragen.
Die Anmeldung kann unkompliziert online hier oder telefonisch unter 05703/9802100 bei der EMiL-AöR erfolgen. Den genauen Abfuhrtermin teilt das beauftragte Abfuhrunternehmen mit.
Eine Anmeldung über die Stadt Espelkamp oder über die grünen Anforderungskarten ist nicht mehr möglich.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Abfuhr ist es unbedingt erforderlich, dass die Grün- und Gartenabfälle erst am Tag der Abfuhr bis 8:00 Uhr in Fahrbahnnähe zur Abfuhr bereitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass Gehwege, Parkplätze und Fahrbahnen nicht zugestellt werden. Der Abfallort darf sich nicht hinter Hindernissen befinden und weniger als 4 Meter von der Straße entfernt sein. Abfälle dürfen nicht unter Oberleitungen abgelegt werden und müssen auf festem Untergrund (kein Rasen) liegen.
Die Grün- und Gartenabfälle sollen nicht an einer zentralen Sammelstelle abgelegt werden. Die Entstehung von größeren zentralen Müllablagerungsstellen soll vermieden werden. Bitte stellen Sie daher die Abfälle gebündelt an den jeweiligen Grundstücken bereit.
Abgefahren werden nur Grün- und Gartenabfälle, die wegen ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Menge nicht in die Biotonne passen. Baum‑ und Strauchschnitt ist gebündelt auf eine maximale Länge von 1,5 m zu schneiden. Der Astdurchmesser darf maximal 5 cm betragen, und die Bündel dürfen nicht schwerer als 30 kg sein. Sonstige Grün- und Gartenabfälle sind gebündelt oder in Säcken (möglichst nicht mehr als 15 kg je Bündel oder Sack) bereitzustellen. In Säcken bereitgestellte Grünabfälle werden vom beauftragten Unternehmen separat abgefahren. Baumstubben, Wurzelstöcke und Stammholz werden nicht über die kostenlose Grün- und Gartenabfallabfuhr entsorgt.
Grün- und Gartenabfälle, die nicht den Vorgaben entsprechen, werden vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen.