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Allgemeinverfügung der Stadt zu „Corona“ in Kraft

Lübbecke -

Corona-Folgen

Mit Wirkung von heute, Mittwoch, 18. März 2020, sind die bereits von der NRW-Landesregierung erlassenen Weisungen vom 16. und 17. März 2020 an die Kommunen fortgeschrieben – ausgeweitet – worden. Die Stadt Lübbecke hat mit Wirkung von heute, Mittwoch, 18. März 2020, diese NRW-Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Verbreitung des Corona-Virus umgesetzt. Sie betrifft das Verbot von Veranstaltungen, das Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen und Bestimmungen des Personals kritischer Infrastrukturen. Der folgende Text enthält die von Bürgermeister Frank Haberbosch erlassene Allgemeinverfügung im Wortlaut.

Allgemeinverfügung Stadt Lübbecke