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Aktuelle Mietwerterhebung im Mühlenkreis startet

Minden-Lübbecke -

 Der Kreis Minden-Lübbecke startet eine neue Runde zur Erhebung der Mietwerte im Kreisgebiet.

Der Kreis Minden-Lübbecke startet eine neue Runde zur Erhebung der Mietwerte im Kreisgebiet. Hintergrund ist, dass der Kreis Minden-Lübbecke für die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II – die sogenannten Hartz IV-Leistungen – und nach dem SGB XII (Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) zuständig ist. Die Leistungen umfassen sowohl den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch den Bedarf für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.

Damit die angemessenen Unterkunftskosten festgelegt werden können, wendet der Kreis Minden-Lübbecke seit 2011 ein so genanntes „Schlüssiges Konzept“ für die Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen an. Die letzte Fortschreibung des Konzepts stammt aus dem Jahr 2017. Jetzt sollen die Mietrichtwerte im Zuge einer neuen Erhebung den aktuellen Verhältnissen und an die Entwicklung des Wohnungsmarktes angepasst werden. Ziel dieser regelmäßigen Überprüfung der Mietrichtwerte ist, eine faire und angemessene Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zu ermöglichen.

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Wie schon bei vorigen Erhebungen unterstützt wieder eine Beratungsgesellschaft aus Hamburg den Kreis dabei, dieses Konzept zu erstellen. Die Mietwertübersicht soll so repräsentativ wie möglich für das gesamte Kreisgebiet werden. Deshalb sollen Angebotsmieten ebenso wie Bestandsmieten bei den ansässigen Wohnungsbaugenossenschaften sowie Mietdaten der Klein- und Privatvermieter in die Erhebung einbezogen werden. Voraussichtlich werden außerdem stichprobenartig die Mieter selbst befragt.

Der Kreis startet in den nächsten Tagen per Post mit der Erhebung der Daten und bittet alle, die angeschrieben werden, bei der Mietwerterhebung mitzuwirken. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(Text: Sabine Ohnesorge - Kreis Minden-Lübbecke / Motivfoto: www.pixabay.de)

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