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Ab dem 1. Januar gibt es keine Kinderreisepässe mehr

Lübbecke -

20231227 hallo minden unfall huellhorst Bei einem mutmaßlichen Alleinunfall haben am ersten Weihnachtsfeiertag zwei Insassen eines Kleinwagens schwere Verletzungen erlitten.  Nach ersten Erkenntnissen befuhr der Fahrer eines Kia gegen 17.15 Uhr die Ahlsener Straße (L773), als er auf gerader Strecke nach links von der Fahrbahn abkam und frontal gegen einen Straßenbaum prallte.  Die beiden Fahrzeuginsassen (21, 22) aus Lübbecke konnten sich selbständig aus dem Fahrzeug befreien. Sie wurden zunächst von Ersthelfern betreut, die auch den Rettungsdienst alarmierten. Der eintreffende Notarzt konnte nach der Erstversorgung bei beiden Männern lebensgefährliche Verletzungen nicht ausschließen. Sie wurden in die Krankenhäuser Lübbecke und Herford eingeliefert.  Welcher der beiden Männer den Kia gesteuert hatte, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Bei beiden Fahrzeuginsassen bestand zudem der Verdacht auf vorherigen Alkohol- bzw. Drogenkonsum. Es wurden die Entnahme von Blutproben und die Sicherstellung des verunfallten PKW angeordnet.  Die Ahlsener Straße blieb bis zum Ende der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten bis etwa 22 Uhr komplett gesperrt. Der Verkehr wurde abgeleitet.  Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, unter Telefon (0571) 88660 Kontakt zur Polizei aufzunehmen.  Quelle und Foto: Polizei

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Auf diese Änderung der Gesetzeslage zum Jahreswechsel weist das Bürgerbüro der Stadt Lübbecke hin.

Das Bundesministerium des Innern begründet die am 12. Oktober veröffentlichte Gesetzesnovelle mit Anforderungen europäischen Rechts. Kinderreisepässe gelten demnach wie alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die EU-Mitgliedsstaaten für ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen, als „schwach geschützte Dokumente“. Diese dürfen laut einer EU-Richtlinie nicht länger als zwölf Monate gültig sein und werden teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.

Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein. Zudem werde, so das BMI, mit der Abschaffung künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Das Dokument wird zukünftig durch einen normalen Reisepass beziehungsweise Personalausweis ersetzt. Ab dem kommenden Jahr können Eltern, je nach Reiseziel, für ihre Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Diese Dokumente werden für alle Kinder und jungen Erwachsenen unter 24 Jahre ausgestellt und sind grundsätzlich sechs Jahre gültig – sofern man die Person auf dem Passfoto noch erkennen und identifizieren kann.

Weil die Herstellung nicht vor Ort, sondern in der Bundesdruckerei erfolgt, kann die Ausstellung eines Personalausweises bis zu vier, die eines Reisepasses bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Auf diese im Vergleich zu einem Kinderreisepass erheblichen Vorlaufzeiten weist die Stadtverwaltung hin und rät bei geplanten Auslandsreisen zu einer frühzeitigen Beantragung. Die Gebühren für einen Personalausweis betragen 22,80 Euro, für einen Reisepass werden 37,50 Euro fällig.

Quelle: Stadt Lübbecke, Foto: Hallo Lübbecke