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Kreis übernimmt Auszahlung an Langzeitarbeitslose

Minden-Lübbecke -

Kreis übernimmt Auszahlung an Langzeitarbeitslose

Ab 1. Januar 2018 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also Langzeitarbeitslose – ihre Leistungen zu Lebensunterhalt, Unterkunft sowie Bildungs- und Teilhabe direkt vom Kreis Minden-Lübbecke. Bisher hatte der Kreis als zuständiger Leistungserbringer zwar die Arbeitsvermittlung übernommen, die Auszahlung der Unterstützungsleistungen aber in einer so genannten Delegation auf die Städte und Gemeinden übertragen.

Jetzt hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2017 diese Delegation der Aufgaben wieder zurückgenommen, so dass die aktive Arbeitsvermittlung und die passive Leistungserbringung ab nächstes Jahr in einer Hand liegen. Im Verlauf des Jahres 2018 sollen die genannten Bereiche in den meisten Standorten – wie es in Minden bereits der Fall ist – in einem Gebäude vereint sein. Die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher werden mit einem persönlichen Anschreiben über die Änderungen informiert.

Der Kreis Minden-Lübbecke trägt seit der Einführung des SGB II 2005 die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung als sogenannter zugelassener kommunaler Träger. Bisher hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern aller elf kreisangehörigen Kommunen die Anträge, Anfragen und Anliegen rund um die finanzielle Unterstützung nach dem SGB II bearbeitet.

Mit dem Beschluss des Kreistags ist ab 2018 der Kreis Minden-Lübbecke für das gesamte Leistungsspektrum in eigener und ausschließlicher Verantwortung zuständig. Mit diesem Schritt werden alle Bereiche der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach vereint, so dass die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung ebenso wie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach einheitlichen organisatorischen Abläufen und Standards erbracht werden.

Alle Leistungen aus einer Hand

Vor Ort wird das Amt proArbeit – Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke in den Standorten Bad Oeynhausen, Espelkamp, Lübbecke, Minden, Petershagen und Porta Westfalica ständig präsent sein. Der Standort Espelkamp wird zukünftig auch für die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher der Stadt Rahden und die Gemeinde Stemwede zuständig sein. Entsprechendes gilt im Standort Lübbecke für die Gemeinde Hüllhorst und die Stadt Pr. Oldendorf. Die derzeitigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher der Gemeinde Hille werden – je nach räumlicher Lage – von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Standorten Minden oder Lübbecke betreut. Geplant sind außerdem einmal wöchentlich Sprechtage in den Städten Rahden, Stemwede, Preußisch Oldendorf und in den Gemeinden Hille und Hüllhorst nach Terminabsprache.

In der Regel werden auch in Zukunft die gleichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zuvor die Arbeit übernehmen. Sie wechseln lediglich den Dienstherrn und werden Mitarbeitende des Kreises. Hierfür hat der Kreis weit über 100 neue Stellen eingerichtet. Einige Mitarbeitende werden auf Wunsch bei ihrem bisherigen Dienstherrn bleiben und erledigen die Aufgaben zukünftig per sogenannter Abordnung. (Text: Kreis Minden-Lübbecke / Foto: Archiv)

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