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Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab Neujahrstag 2020

Minden-Lübbecke -

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird zum 1. Januar 2020 (gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung) erhöht. In der ersten Altersstufe steigt der Unterhaltsvorschuss von 354 Euro auf 369 Euro, in der zweiten Altersstufe von 406 Euro auf 424 Euro und in der dritten Altersstufe von 476 Euro auf 497 Euro.

Die Jugendämter im Kreis Minden-Lübbecke bitten die Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen zu berücksichtigen, dass sich dadurch auch Änderungen in den Zahlbeträgen für Unterhaltsvorschussleistungen ergeben: Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 01.01.2020 in der ersten Altersstufe (null bis fünf Jahre) von 150 Euro auf 165 Euro, in der zweiten Altersstufe (sechs bis elf Jahre) von 202 Euro auf 220 Euro und in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) von 272 Euro auf 293 Euro. In der Regel erhöht sich dadurch auch der Betrag, den der oder die Unterhaltsschuldnerin oder -schuldner zu erstatten hat.

Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantworten die Unterhaltsvorschussstellen der jeweiligen Jugendämter in Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica und des Kreises Minden-Lübbecke.
(Text: Mirjana Lenz - Kreis Minden-Lübbecke)