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Überraschende Kündigung bringt Praxis in Zugzwang

Lübbecke -

Eigentlich war Nadine Nentwig schon seit einiger Zeit auf der Suche nach anderen Räumen für ihre Praxis für Krankengymnastik.

Dieser Flachdachanbau, in dem sich seit rund elfeinhalb Jahre die Praxis Nentwig befand, wird abgerissen, dann wird das Verwaltungsgebäude komplett saniert. 

Eigentlich war Nadine Nentwig schon seit einiger Zeit auf der Suche nach anderen Räumen für ihre Praxis für Krankengymnastik. Denn gerade in der kalten Jahreszeit konnte es in dem Flachbau an der Osnabrücker Straße 28 in Lübbecke sehr ungemütlich werden. Die Suche war erfolgreich; allerdings mit der Einschränkung, dass die Räume in einem Neubau frühestens erst Ende 2019 zur Verfügung stehen würden. Dass die staatlich geprüfte Physiotherapeutin mit zahlreichen Zusatzqualifikationen nun mit ihrer Praxis noch viel früher an einen Ersatzstandort umziehen muss, „verdankt“ sie der unerwarteten Kündigung ihres Vermieters, des Kreises Minden-Lübbecke. Ihre Praxis ist ab sofort für ein paar Tage geschlossen; eröffnet wird sie wieder am neuen Übergangsstandort im Haus Gehlenbecker Straße 4a am kommenden Montag, 16. Juli 2018.

Von der Behörde erhielt sie Mitte Februar 2018 einen Anruf, in dem um ein persönliches Gespräch gebeten wurde. Es gehe um „nicht so tolle Neuigkeiten“ hieß es, um die Kündigung ihrer Geschäftsräume. Eine Woche später überbrachten ihr zwei Kreismitarbeiter die Kündigung per 31. Juli 2018 schriftlich.

„Das zog mir fast den Boden unter den Füßen weg“, sagt Nadine Nentwig. Sie selbst habe den Kreis in früheren Gesprächen darüber informiert, dass sie auf der Suche nach anderen Räumen sei, es aber schwierig sei, eine geeignete Lösung zu finden. Ihre Frage, warum sie nicht früher vom Kreis über das Vorhaben informiert worden sei – schließlich gehe es um die Existenz ihrer Praxis und die von sechs Mitarbeitern –, sei mit dem Hinweis abgetan worden, dass erst zum Jahresende 2017 Gelder für das an dieser Stelle geplante Bauvorhaben freigegeben worden seien und der Abriss des Flachbaues nun der erste Schritt dieses Projektes sei.

Natürlich habe sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung juristisch prüfen lassen. Ihr Rechtsanwalt hielt sie für nicht rechtmäßig. Doch wegen des langen Zeitraumes bis zum sowieso geplanten Umzug Ende 2019 habe sie auf einen Rechtsstreit verzichtet und sich mit dem Kreis geeinigt. Der ersetzt ihr nun die Kosten für die Renovierung der Übergangsräume. „Aber auf den Kosten für die Renovierung der bisherigen Räume, die ich Ende 2016/Anfang 2017 gemacht habe, die ich mir aber erspart hätte, wenn ich über die Kreispläne früher informiert worden wäre, bleibe ich sitzen“, bedauert Nadine Nentwig – und ist nach wie vor sauer über die „Völlig-Egal-Haltung des Kreises, die fast eine gute Existenz und jahrelange Arbeit kaputtgemacht hätte. Auch die Ausweichangebote, die man mir machte, waren nicht akzeptabel – weder die ehemalige Realschule noch Räume am Geistwall sind als Praxisräume geeignet“.

Das aber ist nun abgehakt, das gesamte Team freut sich, dass es zusammenbleiben kann und packt beim Umzug kräftig mit an. Dass sie den Übergangsstandort Gehlenbecker Straße 4a mieten konnte, sei ein reiner Glücksfall gewesen, sagt Nadine Nentwig. Hier steht ihr mit 160 Quadratmetern deutlich mehr Platz als bisher zur Verfügung. Es gibt ausreichend Behandlungs- und Gruppenräume, Küche und Aufenthaltsraum sowie Toiletten und Kellerräume. Abgenommen sind sie bereits, die erforderliche Zulassung der Krankenkassen ist beantragt und wird täglich erwartet. 

Nach Fertigstellung des im Bau befindlichen Komplexes „Betreutes Wohnen“ zwischen Osnabrücker Straße und Pettenpohlstraße wird Nadine Nentwig dann hierher umziehen. Geplant ist dies für Ende 2019. Dort werden ihr dann rund 200 Quadratmeter modernste Praxisräume zur Verfügung stehen.

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Die Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke

„Wir sind ein wenig erstaunt und bedauern natürlich sehr, dass Frau Nentwig mit dem Vorgehen des Kreises nicht einverstanden ist. Wir hatten uns um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung bemüht und hatten ursprünglich den Eindruck gehabt, dass wir diese für Frau Nentwig auch gefunden hatten.

Geplant ist, dass in Lübbecke das Verwaltungsgebäude komplett saniert werden soll. Wir hatten Frau Nentwig in einem Gespräch erklärt, dass in einem solchen Fall zunächst der Kreistag dem Haushaltsplan zustimmen muss, damit die Kreisverwaltung berechtigt ist, die in den Haushalt eingestellten Mittel für die jeweilige Baumaßnahme auszugeben. Für die Baumaßnahme in Lübbecke hatte der Kreistag im Dezember 2017 den Haushaltsplan 2018 verabschiedet. 

Die Baumaßnahme selbst ist in zwei Bereiche aufgeteilt, nämlich die Komplettsanierung des Altbaus und einen Abriss des Flachdachanbaus plus Neubau. Hier hatte auch Frau Nentwig ihre Praxis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Minden-Lübbecke werden für ungefähr ein Jahr in eine Containeranlage umgezogen, die ihren Standort an der Kreissporthalle Lübbecke haben wird.

Als erster Schritt der Baumaßnahme muss jetzt der Flachdachanbau abgerissen werden. Hierfür haben wir den Gewerbemietvertrag mit Frau Nentwig form- und fristgerecht gekündigt. Unseres Wissens hatte Frau Nentwig ohnehin die Absicht, ihre Praxis zukünftig in einem anderen Neubau unterzubringen, der jedoch nicht so früh bezogen werden kann. Frau Nentwig hat mittlerweile eine Zwischenlösung gefunden, bei der der Kreis sie finanziell unterstützt.

„Für die Bürgerinnen und Bürger ist es grundsätzlich ja eine gute Nachricht, dass der Kreis jetzt sein Verwaltungsgebäude in Lübbecke sanieren kann“, sagt Dezernent Lutz Freiberg. „Auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Übergang natürlich mit deutlichen Einschränkungen verbunden. Wir freuen uns aber, dass wir die Baumaßnahme jetzt zügig umsetzen können und gehen nach heutigem Stand davon aus, dass am Ende alle Beteiligten sich räumlich erheblich verbessern werden.“ 
(Text: Sabine Ohnesorge - Kreis Minden-Lübbecke)


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