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Sirenen heulen testweise Donnerstag, 5. September 2019

Lübbecke -

Sirenenwarntag

In der Leitstelle des Kreises Minden-Lübbecke werden im Gefahrenfall alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung eingeleitet.

Zum zweiten Mal gibt es den landesweiten „Warntag NRW“. Dabei werden in ganz Nordrhein-Westfalen sämtliche Warnmittel erprobt. An diesem 

Donnerstag, 5. September 2019
um 10 Uhr 

werden zeitgleich in allen Kreisen die örtlichen Warnkonzepte getestet. Gleichzeitig wird mit der Warn-App „NINA“ landesweit eine Probewarnmeldung versendet.

In diesem Jahr steht der „Warntag NRW“ unter dem Motto „Zusammen warnen“. Denn was viele nicht wissen: Beim Thema Warnung sind neben den Katastrophenschutzbehörden viele beteiligt, unter anderem der Deutsche Wetterdienst (DWD), der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Kommunen. Daher soll über das Zusammenspiel und die unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen der beteiligten Akteure informiert werden.

Sirenenwarntag

Die elektronische Sirene auf dem Dach der Stadtverwaltung Lübbecke

Das dauerhafte Ziel des Warntages ist es, die Bevölkerung für das Themenfeld „Warnung“ zu sensibilisieren und ihr Informationen und Tipps zu geben, damit sie im Ernstfall richtig reagieren und sich selbst helfen kann. Der landesweite Warntag findet jährlich am ersten Donnerstag im September statt. Unterschiedliche Ereignisse der letzten Jahre wie Unwetter oder Großbrände haben gezeigt, dass sich die Menschen oftmals nicht ausreichend gewarnt und informiert gefühlt haben. Vielen war gar nicht klar, welche Warnmittel es gibt, was die Warnsignale bedeuten und wie sie sich verhalten sollen. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert sind, können sie sich und anderen in Gefahrensituationen helfen.

Dieses Warnsystem ist aber nur dann ein wirksames und kalkulierbares Instrument der Gefahrenabwehr, wenn es gelingt, möglichst die gesamte betroffene Bevölkerung zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, auch die Personen aufmerksam zu machen, welche die Gefährdung nicht wahrgenommen haben oder nicht wahrnehmen können, z.B. Personen im Schlaf.

Um dieses möglich zu machen, besteht eine Warnung immer aus zwei Phasen:

  • Phase 1: „Wecken“, das heißt, Aufmerksamkeit erzeugen - akustische Initialwarnung und 
  • Phase 2: „Informieren“.

Das „Wecken“ erfordert ein eindeutiges akustisches Signal oder aber Ansagen im Klartext, die zum Einschalten von elektronischen Medien auffordern. Über diese erfolgt dann nachfolgend die „Information“.

Der Kreis Minden-Lübbecke hat einen Flyer zum richtigen Verhalten bei einem Sirenenalarm erstellt, der in vielen öffentlichen Einrichtungen ausliegt und auf der Website des Kreises abrufbar ist.

Sirenenwarntag

Die elektronische Sirene auf einem Klärwerk-Gebäude in Lübbecke

Die Sirene ist nach Expertenmeinung nach wie vor das effektivste Mittel, um den notwendigen Weckeffekt zu erzielen, damit die Bevölkerung darüber auf Warnungen und Informationen über die Medien hingewiesen wird. Die stationäre Sirene erreicht mit ihrer Schallausbreitung auch Bevölkerungsteile, die nicht über ein Smartphone verfügen, kein Radio hören, kein Fernsehen sehen, keinen Zugang zu sonstigen Alarmierungssystemen haben und auch nicht von Personen aus ihrem Umfeld gewarnt werden.

Die heutigen elektronischen Sirenen sind nicht mehr vergleichbar mit den Motorsirenen früherer Tage. Die modernen Geräte sind weniger stromintensiv und besitzen keine rotierenden Bauteile mehr, welche mit der Zeit verschleißen können. Der Ton wird bei der elektrischen Sirene durch einen oder mehrere Lautsprecher erzeugt. Über eine Batteriepufferung ist diese Sirenenart zudem unabhängig vom Stromnetz. Die einzelnen Schalltrichter können in gewünschte Richtungen gedreht werden, um bestimmte Gebiete stärker oder schwächer zu beschallen.

Im Kreis Minden-Lübbecke ist das Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung noch nicht flächendeckend aufgebaut, der Sirenenprobealarm wird aber sukzessive mit dem Aufbau ergänzt. Aktuell sind bereits 71 „Heuler“ auf den Dächern einsatzbereit und 36 weitere kommen noch in diesem Jahr hinzu. Nach dem geplanten Endausbau 2020 stehen im Mühlenkreis 157 Sirenen zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden sind für den Aufbau der Sirenenanlagen in ihren Kommunen zuständig und müssen die Kosten zum großen Teil auch selbst tragen. Die Kreisverwaltung hat die gemeinsame Ausschreibung betreut und kümmert sich um die Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Leitstelle, der Einsatzleitung und dem Krisenstab.

Sirenenwarntag  Nina

Als weiteres wichtiges Warnmittel kommt im Kreis Minden-Lübbecke die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA zum Einsatz. Über sie werden wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen weitergegeben wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder Großbrand, optional auch für den aktuellen Standort. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

Weitere Informationen zur Warn-App NINA und den Möglichkeiten, sie zu installieren, gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: 

https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html

(Text: Sabine Ohnesorge/ alle Fotos: Volker Dau - Kreis Minden-Lübbecke)