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Seniorenbeirat wird neu gewählt

Lübbecke -

Mit dem Oktober 2020 endet die Wahlperiode des aktuellen Seniorenbeirats. Die politische Vertretung der Lübbecker Seniorinnen und Senioren wird neu gewählt. Das Vorschlagsverfahren dazu ist ab sofort eröffnet.

Der Seniorenbeirat versteht sich als Anwalt aller älteren Menschen in Lübbecke. Er entwickelt Ideen zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und berät den Rat der Stadt und dessen Ausschüsse, die Verwaltung, Verbände und sonstige Träger von Altenhilfemaßnahmen. Er hat das Recht, Anträge und Anfragen an den Rat zu stellen, die ältere Menschen in unserer Stadt betreffen. Darüber hinaus entsendet er in verschiedene Ausschüsse sachkundige Einwohner.

Der Seniorenbeirat besteht aus acht Mitgliedern, die als Vertreterinnen und Vertreter der Altentagesstätten, Seniorenclubs, Seniorenvertretungen, Parteien oder Wählergruppen oder als Einzelbewerber gewählt werden, sowie aus einem Mitglied als Vertreterin oder Vertreter der Altenheimbeiräte aus den Altenpflegeheimen der Stadt Lübbecke.

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Seniorenbeirat ferner je eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Rat vertretenden Fraktionen, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lübbecke an.

In den Seniorenbeirat gewählt werden können Delegierte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Jede Altentagesstätte, jeder Seniorenclub, jede Seniorenvereinigung, Seniorenvertretung, Partei im Sinne des Grundgesetz-Artikels 21 und Wählergruppe im Sinne des Kommunalwahlgesetzes kann pro 25 Seniorinnen und Senioren, die Mitglieder oder Besucher der genannten Institutionen sind, eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden. Die Vorschlagslisten müssen von 25 Seniorinnen beziehungsweise Senioren unterschrieben sein, die ebenfalls 60 oder älter sind. Wer keiner Institution angehört, hat die Möglichkeit, sich selbst oder eine andere Person als Delegierten vorzuschlagen. Auch hier müssen 25 Unterschriften beigebracht werden.

Die Vorschlagslisten sind im Zimmer 111 der Stadtverwaltung (Kreishausstr. 2-4) erhältlich. Sie können auch telefonisch unter (0 57 41) 276 -120 angefordert werden. Vorschläge sind spätestens bis zum 1. Dezember 2020 bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Delegierten wählen danach in einer öffentlichen Versammlung, die für den 20. Januar 2021 vorgesehen ist, aus ihrer Mitte die acht stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirates und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Weitere Fragen zum Wahlverfahren beantwortet die Stadtverwaltung unter der angegebenen Telefonnummer.
(Text: Andreas Püfke - Stadt Lübbecke)