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Rathaus ab 4. Mai 2020 wieder eingeschränkt geöffnet

Lübbecke -

Das Lübbecker Rathaus wird ab kommenden Montag, 4. Mai 2020, wieder zu den bekannten Zeiten für die Lübbecker Bürgerinnen und Bürger öffnen – mit einigen Corona-bedingten Einschränkungen.

Um Besucher wie Mitarbeiter bestmöglich  zu schützen, werden besondere Vorkehrungen getroffen. So bittet die Verwaltung um vorherige telefonische Terminabsprache, um den Besucherstrom zu steuern. Der Zutritt zu den einzelnen Büros des Rathauses wird ausschließlich über den Empfang am Haupteingang möglich sein.

In erfahrungsgemäß besonders stark frequentierten Bereichen wie dem Bürgerbüro wird der Besucherverkehr zusätzlich reglementiert, um den hygienischen Sicherheitsabstand wahren zu können. Eine explizite Maskenpflicht gilt im Lübbecker Rathaus nicht. Gleichwohl stehen Einmal-Masken für diejenigen Bürgerinnen und Bürger bereit, die einen Mund-Nasenschutz tragen möchten, aber keinen haben.

Ungeachtet der Rathausöffnung bittet die Stadtverwaltung ihre Bürgerinnen und Bürger angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsrisikos weiterhin darum, Anliegen soweit möglich auf elektronischem oder telefonischem Weg abzuwickeln.
(Text: Andreas Püfke – Stadt Lübbecke)