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Neue Corona-Regeln lassen „Cliquen-Treffen“ wieder zu

Lübbecke -

Das Land NRW hat Mittwochabend eine neue Coronaschutz-Verordnung erlassen, die ab

Samstag, 30. Mai 2020

gilt. Peter Schmüser,  Geschäftsführer des Vereins Lübbecke Marketing, hat die dann geltenden Regeln zusammengefasst, die folgende Erleichterungen beinhalten:  

1) Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist. Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Anmerkung: Dies gilt z.B. auch für Tische in Gastronomiebetrieben, so dass sich ab Samstag auch wieder „Cliquen“ im Gastronomiebetrieb treffen können. Die weiteren Regeln, u.a. „Sitzplatzpflicht“ gelten hier aber weiterhin.

2) Kultureinrichtungen

Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

3) Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

4) Ferienangebote

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

5) Messen, Kongresse, Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.