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Natur- und Artenschutz verbietet Heckenschnitt ab 1. März

Minden-Lübbecke -

heckenschnitt
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Minden-Lübbecke weist darauf hin, dass es aus Gründen des allgemeinen Arten- und Naturschutzes verboten ist, Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres zu schneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Auch in Gärten sind Hecken oft anzutreffen. Damit diese ihre Form behalten, können ganzjährig schonende Formschnitte gemacht werden. Eine Umgestaltung des Gartens, zum Beispiel durch das Abschneiden der Hecken, muss auf die Zeit von Oktober bis Ende Februar gelegt werden.

Vögel suchen sich ihre Brutplätze gern in dichten Hecken oder Gebüschen. Während ihrer Brutzeit, die von März bis September reicht, werden sie mithilfe dieser Vorschrift geschützt. Trotz der Erlaubnis von Pflegeschnitten muss vorher auf ein Nest in der Hecke geachtet werden, um keine Verstöße gegen den besonderen Tier- und Pflanzenschutz gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu begehen.
(Text: Janine Küchhold - Kreis Minden-Lübbecke / Motivfoto: www.pixabay.de)